GdW Arbeitshilfe 92 – „Umsetzung des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ – 2. Fassung
Am 08.12.2022 wurde das CO2KostAufG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen.
Das Gesetz erfüllt zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft: es tritt erst 2023 in Kraft und es greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein und es setzt das von der Wohnungswirtschaft vorgeschlagene Stufenmodell um.
Es handelt sich hier um die 2. Fassung der GdW-Arbeitshilfe zur Umsetzung des Gesetzes zur Aufteilung der CO2KostAufG.
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