20. Dezember 2021 Europabrief

GdW Europabrief 16/2021

EU fordert mindestens 20% Wasserstoff-Tauglichkeit für Gasboiler

Im Rahmen neuer geplanter Vorschriften, die Teil der aktualisierten Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter sind, könnten neue Gasboiler, die in Europa auf den Markt gebracht werden, bald mit mindestens 20 % Wasserstoff betrieben werden müssen.
Die Kommission arbeitet seit 2018 an neuen Vorschriften für Heizkessel in Wohngebäuden. Die Konsultationen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, und die neue Verordnung wird wahrscheinlich nicht vor 2023 offiziell verabschiedet und wird ab 2025 gelten.
Einem Bericht der Internationalen Energieagentur zufolge sollten Gasboiler aus fossilen Brennstoffen verboten werden, wenn die Netto-Null-Emissionsziele bis 2050 erreicht werden sollen. Das Verbot sollte ab 2025 gelten, „sofern sie nicht mit Wasserstoff kompatibel sind“. Somit könnten bis 2025 zwei Drittel der Emissionen eingespart werden.
Unter den Mitgliedsstaaten herrschen allerdings unterschiedliche Meinungen: Deutschland plädiert zum Beispiel für einen Ausstieg aus fossilen Gasboilern ab 2025, Frankreich für einen schrittweisen Ausstieg ab 2030, während Italien, Spanien und Portugal ein europaweites Verbot deutlich ablehnen.
Die EU-Kommission will jedoch zunächst kein vollständiges Verbot für neue fossile Gasboiler. Der Entwurf eines Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung des Gasmarktes enthält noch keine Vorgaben zur Förderung des erneuerbaren Gases.
Für viele Experten können wasserstofftaugliche Heizkessel einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Wärmesektors leisten.
Laut Stephan Kolb (Viessmann) werden Wärmepumpen im zukünftigen europäischen Heizsystem eine große Rolle spielen, doch warnt er, dass ein Heizsystem, das allein mit Wärmepumpen betrieben wird, große Mengen an zusätzlichem Strom und einen Ausbau der Netze erfordern würde, insbesondere im Winter.
Andere wiederum stehen der Nutzung von Wasserstoff zum Heizen von Häusern skeptisch gegenüber. Agora Energiewende hält Wasserstoff für die Beheizung von Gebäuden durch Heizkessel oder Brennstoffzellen nicht für sinnvoll, da eine Beimischung nur bedingt zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen würde.
Ein weiteres Problem sei die Knappheit von Wasserstoff, der in den kommenden Jahren in allen Sektoren immer wertvoller werden wird.
Darüber hinaus würde eine mögliche freiwillige EU-Norm für 100 % wasserstofftaugliche Heizkessel nicht gewährleisten, dass darin überhaupt Wasserstoff verwendet wird. Es ist wahrscheinlicher, dass wasserstofftaugliche Boiler anstelle von Standardboilern installiert werden, sie aber mit fossilem Gas betrieben werden, weil nicht genügend Wasserstoff zur Verfügung steht.
Der Verband Hydrogen Europe (europäischer Dachverband von Zukunft Gas, Herr Dr. Tim Kehler) äußerte sich zu der möglichen Einführung eines verbindlichen Primärenergiefaktors (PEF) für wasserstoffbetriebene Heizprodukte. Die Herstellung von Wasserstoff gelte – unabhängig davon, ob er aus fossilem Gas oder durch Wasserelektrolyse gewonnen wird – als ineffizient, da bei der Komprimierung und dem Transport des Wasserstoffs Energie verloren geht.
Des Weiteren werde der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene PEF auf der Grundlage von grauem Wasserstoff aus fossilem Gas kalkuliert, wodurch sich ein ungünstiger PEF von 1,65 für wasserstofftaugliche Heizkessel ergebe. Damit würden wasserstofftaugliche Heizkessel auf der EU-Energieeffizienzskala insgesamt in die Kategorie G eingestuft, und die Verbraucher werden eher in nicht wasserstofftaugliche Brennstoffgeräte investieren.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611