20. Dezember 2021 Europabrief

GdW Europabrief 16/2021

Legislativpaket zur Förderung von Wasserstoff und dekarbonisierten Gasen vorgestellt

Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2021 ihr neues Gaspaket vorgestellt, das auf eine schrittweise Erhöhung des Anteils an erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen und eine Verringerung des Anteils an fossilem Gas im EU-Energiesystem abzielt.
Als Teil des europäischen Green Deals enthält diese Initiative einen Vorschlag die Überarbeitung der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und der Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu Erdgasfernleitungsnetzen.
Die vorläufige Definition von Wasserstoff und kohlenstoffarmen Gasen (Gase, die über ihren gesamten Lebenszyklus mindestens 70 % weniger Treibhausgasemissionen verursachen als fossiles Gas), die in den Vorentwürfen der Texte vorgesehen war, wurde beibehalten.
Die Kommission hat auch Zertifizierungsregeln für kohlenstoffarmes Gas und seine Derivate eingeführt. Diese werden das im Juli im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien vorgeschlagene Zertifizierungssystem für erneuerbare Brennstoffe und Gase ergänzen und sowohl für importierte als auch für inländische Produktion gelten.
Um die Einspeisung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen in das EU-Gasnetz zu fördern, schlägt die Kommission vor, Ermäßigungen von 75 % auf diese Einspeisetarife zu gewähren.
Darüber hinaus sollten die grenzüberschreitenden Tarife für dieses Gas, einschließlich der Ein- und Ausspeisepunkte in Drittländern, ab dem 1. Januar des Jahres nach der Annahme der neuen Verordnung abgeschafft werden und es werden in Zukunft keine grenzüberschreitenden Tarife für das Wasserstoffnetz geben. Außerdem sollen keine langfristigen Verträge über die Lieferung von fossilem Erdgas ohne Emissionsminderung mit einer Laufzeit über das Jahr 2049 hinaus abgeschlossen werden.
Auf Anfrage einiger Mitgliedstaaten, die von den steigenden Energiepreisen stark betroffen sind, will die Kommission auch die Gasspeicherung in der EU besser koordinieren und die Möglichkeit einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasreserven vorsehen.
Nach dem vorgelegten Text sollen die Mitgliedstaaten einen Mechanismus für die gemeinsame Beschaffung strategischer Vorräte durch die Fernleitungsnetzbetreiber einrichten können, indem sie der Kommission im Vorfeld des Kaufs Informationen wie die für den Kauf vorgesehene Gasmenge oder die voraussichtlichen Kosten und Vorteile mitteilen.
Die Mitgliedstaaten sollen im Rahmen ihrer gemeinsamen regionalen Risikobewertung ihre Speicherbestände und potenziellen Risiken für die Versorgungssicherheit analysieren. Wenn Risiken festgestellt werden, sollten sie mögliche Gegenmaßnahmen aus einer Reihe von Optionen wie Mindestvorratsverpflichtungen und Ausschreibungen einführen. Um die EU bis 2030 mit einem wettbewerbsfähigen, offenen und dynamischen Wasserstoffmarkt auszustatten, schlägt die Kommission schließlich vor, die bisherigen EU-Vorschriften bis 2030 flexibler anzuwenden, einen EU-weiten 10-Jahres-Netzentwicklungsplan aufzustellen und ein Europäisches Netz der Wasserstoffnetzbetreiber (ENNOH) einzurichten.

Was die Beimischung von fossilem Gas zu Wasserstoff angeht, so hat die Kommission den im Vorentwurf vorgeschlagenen Ansatz beibehalten.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611