GdW Europabrief 12/2020
Staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie
Bis zum 7. Januar 2020 können Stellungnahmen zu dem Fahrplan für die Revision der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (EEAG) abgegeben werden.
Die aktuellen Leitlinien wurden 2014 als Teil des Programms zur Modernisierung der Kontrolle staatlicher Beihilfen angenommen und gelten bis zum 31. Dezember 2021 mit einer einjährigen Verlängerung.
Sie haben das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wenn die Mitgliedstaaten beschließen, Projekte zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Angemessenheit der Energieerzeugung zu finanzieren.
Die für das vierte Quartal 2021 geplante Revision zielt darauf ab, diese Leitlinien zu modernisieren sowie zu vereinfachen, um die Behörden in die Lage zu versetzen, auf kosteneffiziente Weise und bei minimalen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union mehr zu den Umwelt- und Energiezielen der EU beizutragen.
Der Anwendungsbereich der EEAG sollte daher nach Ansicht der Kommission erweitert werden, indem die Regeln um allgemeinere politische Ziele wie Umweltschutz (einschließlich Klimaneutralität und anderer Ziele des Europäischen Grünen Deals) und Versorgungssicherheit herum organisiert werden.
Insbesondere ist die Kommission der Ansicht, dass die Ausweitung des Geltungsbereichs der EEAG mit einer Reihe von Vorkehrungen einhergehen sollte, um sicherzustellen, dass die Beihilfe
(1) wirksam dorthin gelenkt werden, wo sie benötigt werden (kein „crowding out“ privater Investitionen, kein „greenwashing“);
(2) auf das zur Erreichung der Umweltziele notwendige Maß beschränkt werden um kostenwirksam zu sein.