10. Dezember 2020 Europabrief

GdW Europabrief 12/2020

Europäische Klimagesetzgebung

Am 16. November 2020 hat die Europäische Kommission öffentliche Konsultationen zu vier zentralen Teilen der europäischen Klimagesetzgebung veröffentlicht, die im Juni 2021 verabschiedet werden sollen. Die Konsultationen zum EU-Emissionshandel, zur Verordnung über die Lastenteilung, zur Verordnung über Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft und zu den CO2-Regeln für Kraftfahrzeuge. Diese künftigen Vorschläge sollen dazu beitragen den Europäischen Green Deal voranzubringen und das vorgeschlagene EU-Ziel der Emissionsreduktion von 55 % bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 voranzubringen.
Für die Wohnungswirtschaft sind die Konsultationen zu EU-Emissionshandel und Lastenteilung relevant. Die Konsultation zu Flächennutzung bezieht sich auf den Agrarsektor und die zu CO2-Regeln explizit auf Kraftfahrzeuge.
Die Konsultation zum EU-Emissionshandel hat das Ziel, das Emissionshandelssystems (EHS) hinsichtlich des Ziels der Treibhausgasreduktion bis 2030 zu überprüfen sowie eine Ausweitung des EHS auf neue Wirtschaftszweige. Außerdem soll die „Marktstabilitätsreserve“ des EHS für den Umgang mit ungenutzten Emissionszertifikaten drei Jahre nach ihrer Einführung überprüft werden.
Im Rahmen der Konsultation „Nationale Zielvorgaben für die Emissionssenkung (Lastenteilungsverordnung) – Änderung auf der Grundlage des Klimazielplans 2030“ soll die Verordnung, in der für jedes EU-Land verbindliche Werte für die jährliche Verringerung der Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2021 bis 2030 festgelegt, überprüft werden.
Stellungnahmen können bis zum 5. Februar 2021 abgegeben werden.

Weitere Informationen:
Mitteilung vom 16.11.2020
Website zum Klimazielplan 2030

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611