23. November 2023 Europabrief

GdW Europabrief 11/2023

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Europäische Kommission führt noch bis zum 15. Dezember 2023 eine öffentliche Konsultation zur EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) durch.

Die SFDR ist seit März 2021 in Kraft und legt fest, wie Finanzmarktakteure Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen müssen, damit Anleger fundierte Entscheidungen über Investitionen in Unternehmen und Projekte treffen können, die Nachhaltigkeitsziele unterstützen. Sie soll es Anlegern auch ermöglichen, angemessen zu beurteilen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess einbezogen werden.

Wie von der Kommission im Dezember 2022 angekündigt, soll nun eine umfassende Bewertung des Rahmens mögliche Mängel ermitteln, wobei der Schwerpunkt auf der Rechtssicherheit, der Anwendbarkeit der Verordnung und ihrer Fähigkeit, zur Bekämpfung von Greenwashing beizutragen, liegen wird.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611