GdW Europabrief 11/2023
- GdW Europabrief 11/2023
- Informelles Ministertreffen zum Thema Stadtentwicklung und Wohnen
- Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) in Kraft getreten
- Vorläufige Einigung zu Nature Restoration-Verordnung erzielt
- Erhebung und Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungen
- EU-Rat nimmt Verordnung über grüne Anleihen (Green Bonds) an
- Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
- Cybersicherheitsstrategien und kritische Infrastrukturen
- EU-Kommission veröffentlicht Berichte über die Energieunion und den Klimaschutz
Erhebung und Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungen
Am 16. November 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Erhebung und den Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungen erzielt.
Mit den Vorschriften sollen harmonisierte Registrierungsanforderungen für Gastgeber und Kurzzeitvermietungen eingeführt werden. Nach der Registrierung erhalten die Gastgeber eine Nummer, mit der sie ihre Unterkunft auf dem Vermietungsmarkt anbieten können. Diese Registrierungsnummern können von den zuständigen nationalen Behörden überprüft werden. Die Online-Plattformen müssen ihrerseits sicherstellen, dass die Registrierungsnummer es den Nutzern ermöglicht, das betreffende Objekt zu identifizieren, und dass die bereitgestellten Informationen zuverlässig und vollständig sind. Die generierten Daten werden zwischen den öffentlichen Verwaltungen ausgetauscht. Sie werden einerseits in die Tourismusstatistik einfließen und andererseits den öffentlichen Verwaltungen ermöglichen, gegen illegale Angebote vorzugehen.
Zudem müssen die Plattformen stichprobenartig überprüfen, ob Angaben korrekt sind. Bei Verstößen können die nationalen Behörden beschließen, die betreffende Registrierungsnummer zu sperren oder die Plattformen aufzufordern, den betreffenden Host zu löschen. Sanktionen können sowohl gegen Plattformen als auch gegen Gastgeber verhängt werden.
Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Vorschriften eine zentrale Anlaufstelle einrichten. An diese Stellen müssen die Plattformen monatlich Informationen wie die Adresse, die entsprechende Registrierungsnummer oder die URL der Registrierung des Nutzers übermitteln. Für kleine Online-Plattformen ist die Übermittlung alle drei Monate erforderlich.
Darüber hinaus wurde der Text an die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) und des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) angepasst, da es in diesem Bereich bisher keine Regelungen gab.
In einem nächsten Schritt müssen die Vorschriften von beiden Organen gebilligt und formell angenommen werden.