23. November 2023 Europabrief

GdW Europabrief 11/2023

Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) in Kraft getreten

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Ende Oktober 2023 ist die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) am 20. November 2023 in Kraft getreten. Ziel der RED ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 von derzeit 32 % auf 42,5 % zu erhöhen, mit einer indikativen Erhöhung um 2,5 % auf 45 %.

Jeder Mitgliedstaat soll dazu beitragen, ehrgeizigere sektorspezifische Ziele in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte zu erreichen. Teilziele sollen die Integration erneuerbarer Energien in Sektoren beschleunigen, in denen die Einführung langsamer voranschreitet.

Was den Gebäudesektor betrifft, wird ein Richtwert für den Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden von mindestens 49 % im Jahr 2030 festgelegt. Die Zielvorgaben für erneuerbare Energien bei Heizung und Kühlung werden schrittweise erhöht, wobei auf nationaler Ebene bis 2026 ein verbindlicher Anstieg von 0,8 % pro Jahr und von 2026 bis 2030 von 1,1 % vorgesehen ist. Zu der für alle Mitgliedstaaten geltenden durchschnittlichen jährlichen Mindestquote kommen zusätzliche indikative Steigerungsraten hinzu, die für jeden Mitgliedstaat einzeln berechnet werden.

Für die Umsetzung der RED-Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten nun 18 Monate Zeit.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611