GdW Europabrief 08/2023
- GdW Europabrief 08/2023
- EU-Kommission veröffentlicht Richtlinie zur Bodenüberwachung
- Vorläufige Einigung zwischen EP und Rat über die endgültige Einführung von Basel-III
- Asbest am Arbeitsplatz: EP und Rat erzielen vorläufige politische Einigung
- JRC-Studie zu Wärmepumpen
- Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO)
- International Social Housing Festival 2023
- Bekanntgabe der Gewinner des NEB-Preises 2023 und der Europäischen Städteinitiative
EU-Kommission veröffentlicht Richtlinie zur Bodenüberwachung
Die Europäische Kommission hat am 5. Juli 2023 ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung vorgelegt. Die Erreichung eines guten Zustands der Böden in der EU bis 2050 ist das übergeordnete Ziel. Dieses Ziel steht im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Aktionsplan vom Mai 2021.
Flexibilität und Subsidiarität stehen im Mittelpunkt dieses Gesetzgebungsvorschlags, mit der ein solider und kohärenter Überwachungsrahmen für alle Böden in der EU geschaffen werden soll. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Böden zu ergreifen. So sollen die Böden ihre multifunktionale Rolle für die Ernährungssicherheit, den Klima- und Umweltschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit wiedererlangen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind 60 bis 70 % der Böden in Europa in einem schlechten Zustand, was auf vielfältige Belastungen dieser lebenswichtigen Ressource wie Versiegelung, Pestizidbelastung, Übernutzung etc. zurückzuführen ist.
Der Vorschlag sieht die Einführung einer Definition des Begriffs „Bodengesundheit“ vor. Diese Definition beruht auf wissenschaftlichen Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerten. Diese sind im Anhang des Vorschlags aufgeführt.
Die erste Bodenbewertung ist 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten vorgesehen. Eine Bewertung durch die Kommission soll ein Jahr später erfolgen, wenn genügend Daten vorliegen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten alle 5 Jahre neue Bodenmessungen durchführen.
Um die nachhaltige Bewirtschaftung zur Norm zu machen, müssen die Mitgliedstaaten festlegen, welche Bodenbewirtschaftungspraktiken anzuwenden sind. Auch der Katastrophenschutz vor klimabedingten Wetterkatastrophen wie Dürren, Wassermangel, Waldbränden und Erosion soll mit Hilfe der Daten verbessert werden.
Ferner schlägt die Kommission vor, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, potenziell kontaminierte Standorte zu ermitteln, zu untersuchen und in einem öffentlichen Register zu erfassen. Unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sollen von ihnen beseitigt werden.
In Bezug auf die Landnutzung sieht der Vorschlag vor, den Verlust der Fähigkeit des Bodens, vielfältige Ökosystemleistungen zu erbringen, zu vermeiden oder so weit wie möglich zu begrenzen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Flächenverbrauch in den betroffenen Gebieten so gering wie möglich gehalten wird und Gebiete ausgewählt werden, in denen der Flächenverbrauch am geringsten ist. Die negativen Auswirkungen auf den Boden sollen so gering wie möglich gehalten werden. Wo Ökosystemleistungen verloren gehen, sind diese zu kompensieren.