GdW Europabrief 08/2022
- GdW Europabrief 08/2022
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- Europäisches Parlament wählt politische Leitung des EFRAG Boards
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- Europäisches Parlament billigt Digitalpaket
Europäisches Parlament billigt Digitalpaket
Das EU-Parlament hat am 5. Juli 2022 die neue Digitalverordnung „Digital Markets Act“ (DMA) angenommen. Zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) wird das DMA die Marktmacht der großen Online-Plattformen begrenzen, um den digitalen Markt sicherer, fairer und wettbewerbsfähiger zu machen.
Die Regulierung der digitalen Märkte zielt im Wesentlichen darauf ab, die wettbewerbswidrigen Praktiken von Konzernen wie Google, Apple, Meta (Facebook), Amazon und Microsoft einzuschränken. Das Gesetz über digitale Märkte legt Verpflichtungen für große Online-Plattformen fest, die auf dem digitalen Markt als „Torwächter“ tätig sind, um ein faireres Geschäftsumfeld und bessere Dienstleistungen für die Verbraucher zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um Plattformen, die aufgrund ihrer beherrschenden Stellung im Internet von den Verbrauchern nur schwer umgangen werden können.
Um unlautere Geschäftspraktiken zu vermeiden, müssen die als „Gatekeeper“ bezeichneten Anbieter Dritten die Interaktion mit ihren Diensten ermöglichen. Dies bedeutet, dass kleinere Plattformen, die führenden Messaging-Plattformen nun auffordern können, ihren Nutzern den Austausch von Nachrichten, Sprachnachrichten oder Dateien von einer Messaging-App zur anderen zu ermöglichen. Dadurch haben die Nutzer eine größere Auswahl und können den so genannten Lock-in-Effekt vermeiden, d. h. die Beschränkung auf eine bestimmte Anwendung oder Plattform.
Gatekeeper werden nun nicht mehr ihre Produkte oder Dienste gegenüber denen anderer Marktteilnehmer bevorzugen können. Sie werden auch die Nutzer nicht daran hindern können, vorinstallierte Software oder Apps einfach zu deinstallieren oder Apps und App-Stores von Drittanbietern zu nutzen; und die personenbezogenen Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung für gezielte Werbezwecke verarbeiten.
Was die Verbreitung von illegalen Inhalten und Fehlinformationen im Internet betrifft, so gilt der Grundsatz: Was offline illegal ist, sollte auch online illegal sein.
Zu den neuen Vorschriften gehören:
- Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte und die Verpflichtung der Plattformen, schnell zu reagieren und dabei Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Datenschutz zu wahren;
- verstärkte Nachverfolgbarkeit und Kontrollen von Händlern auf Online-Marktplätzen, um die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, sowie die Verpflichtung, stichprobenartige Kontrollen auf das mögliche Wiederauftauchen illegaler Inhalte durchzuführen;
- mehr Transparenz und Verantwortlichkeit der Plattformen, z. B. durch klare Informationen über die Moderation von Inhalten oder den Einsatz von Algorithmen zur Empfehlung von Inhalten.
- ein Verbot irreführender Praktiken und bestimmter Arten von gezielter Werbung, wie z. B. Werbung, die sich an Minderjährige richtet, und Werbung, die auf sensiblen Daten basiert. Sogenannte „dunkle Muster“ und betrügerische Praktiken, die darauf abzielen, die Wahl der Nutzer zu manipulieren, werden ebenfalls verboten.
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen mit 45 Millionen monatlichen Nutzern und mehr werden strengere Verpflichtungen einhalten müssen. Dazu gehören die Verhinderung systemischer Risiken (wie die Verbreitung illegaler Inhalte, negative Auswirkungen auf Grundrechte, Wahlprozesse und geschlechtsspezifische Gewalt oder psychische Gesundheit) und die Verpflichtung, sich unabhängigen Prüfungen zu unterziehen.
Diese Plattformen müssen den Nutzern auch die Möglichkeit bieten, sich gegen den Erhalt von Empfehlungen auf der Grundlage der Profilierung zu entscheiden. Außerdem müssen sie autorisierten Behörden und Forschern Zugang zu ihren Daten und Algorithmen gewähren.
Für Verstöße gegen das DMA sind Sanktionen von bis zu 20 % des Gesamtumsatzes und die Verpflichtung zur strukturellen Trennung vorgesehen, für Verstöße gegen das DSA bis zu 6 % des Gesamtumsatzes und ein Verbot des Zugangs zum europäischen Markt.
Beide Rechtsakte müssen nun vom Rat der Europäischen Union jeweils im Juli und im September angenommen werden. Sie werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und die Mitgliedstaaten werden 15 Monate Zeit haben für die nationale Umsetzung. Spätestens im Januar 2024 müssen die Richtlinien umgesetzt sein.