GdW Europabrief 08/2022
- GdW Europabrief 08/2022
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EU-Zugangsportal zu Unternehmensnachhaltigkeitsinformationen geplant
Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Juni 2022 seinen Vorschlag für eine Verordnung über die Schaffung eines zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP) zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen angenommen.
Demnach wird die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bis zum 31. Dezember 2025 eine zentrale europäische Zugangsstelle (ESAP) einrichten, die einen einheitlichen elektronischen Zugang zu Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen bieten wird, die von europäischen Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, veröffentlicht werden.
Der Vorschlag ist Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion, das die Kommission am 25. November 2021 vorgelegt hat. In seinem Standpunkt legt der Rat fest, dass die Plattform schrittweise eingeführt werden sollte und dass einige wesentliche Elemente zwischen 2026 und 2030 einsatzbereit sein sollen.
Wie in der Verordnung dargelegt, zielt ESAP darauf ab, einen einzigen Zugangspunkt zu öffentlichen Informationen über EU-Unternehmen und Anlageprodukte zu schaffen. Dieses Instrument dürfte daher die Attraktivität europäischer Unternehmen und Finanzprodukte für Anleger erhöhen, da die Investoren über die Plattform einfach und schnell auf die relevanten Informationen zugreifen können, die sie für eine gute Anlageentscheidung benötigen.
In seinem Standpunkt stellte der Rat klar, dass die zuständigen nationalen Behörden für die Sammlung der auf der ESAP-Plattform bereitgestellten Informationen zuständig sein sollten.
Schließlich heißt es in einem Vermerk der Kommission, dass der Vorschlag den europäischen Unternehmen keine neuen Berichtspflichten auferlegen wird, da die Plattform bereits konsolidierte Arten von Daten sowie öffentlich verfügbare Informationen wie Jahresabschlüsse, Lageberichte, Prüfungsberichte und Berichte über Zahlungen an staatliche Stellen enthalten wird.