GdW Europabrief 08/2022
- GdW Europabrief 08/2022
- Plan der EU-Kommission zur Reduzierung der Gasnachfrage
- EED-Revision: Abstimmung im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments
- EU-Zugangsportal zu Unternehmensnachhaltigkeitsinformationen geplant
- Europäisches Parlament wählt politische Leitung des EFRAG Boards
- Studie der Europäischen Kommission zu Wärme und Kälte
- Europäisches Parlament billigt Digitalpaket
Plan der EU-Kommission zur Reduzierung der Gasnachfrage
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2022 den Plan „Save Gas for a Safe Winter“ zur Senkung der Gasnachfrage vorgelegt, der Maßnahmen und Kriterien für eine koordinierte Reduzierung der Gasnachfrage enthält. Der Plan zielt auf die Ersetzung von Gas durch andere Brennstoffe und allgemeine Energieeinsparungen in allen Sektoren ab.
Kernpunkt des Plans ist der Vorschlag, den Erdgasverbrauch der Mitgliedsstaaten um 15 % zu verringern, falls Russland die Gaslieferungen nach Europa drastisch reduzieren oder sogar einstellen sollte.
Der Plan sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 15 % seines Gasverbrauchs im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch im gleichen Zeitraum zwischen 2016 und 2021 einspart.
Für Deutschland würde dies eine Verringerung des Verbrauchs um etwa 14 Milliarden Kubikmeter Methan bedeuten. Aufgrund der Schwierigkeit, ein solches Ziel zu erreichen, gibt es bereits Änderungsvorschläge. Entweder soll die 15 %-Schwelle gesenkt werden oder die Reduzierung nur auf die bisher gekaufte russische Gasmenge und nicht auf den Gesamtverbrauch angewendet werden.
Mit der neuen Verordnung könnte die Kommission auch einen „Unionsalarm“ in Bezug auf die Versorgungssicherheit ausrufen. Der Alarmzustand würde die Mitgliedstaaten im Falle einer schwerwiegenden Gasknappheit oder eines außergewöhnlich hohen Gasbedarfs zu einer obligatorischen Reduzierung der Gasnachfrage verpflichten.
Die Mitgliedstaaten sollen ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September 2022 entsprechend anpassen und der Kommission alle zwei Monate über ihre Fortschritte berichten. Die Mitgliedstaaten, die solidarische Gaslieferungen benötigen, werden nachweisen müssen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die Binnennachfrage zu senken.
Im Plan wird das Ziel der Energieeinsparung bekräftigt, das insbesondere durch die Verringerung des Energieverbrauchs für Heizung und Kühlung von Gebäuden erreicht werden soll. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungskampagnen zu starten, z.B. um den Thermostat um 1° zu senken.
Die Kommission empfiehlt, in den Wintermonaten so weit wie möglich alternative Wärmequellen für Fernwärme, Wärmepumpen und intelligente Energiemanagementsysteme in den Wohnungen zu nutzen.
Energieeinsparungen können auch dadurch erzielt werden, dass die Beheizung von öffentlichen Gebäuden, Büros, Geschäftsgebäuden und Freiflächen wie Außenterrassen reduziert wird, soweit dies technisch machbar ist.
Auf der Sitzung der EU-Energieminister am 26. Juli 2022 sind die Standpunkte der Mitgliedstaaten zusammengetragen und eine Einigung erzielt worden, die in den nächsten Tagen im schriftlichem Umlauf durch die Mitgliedstaaten bestätigt werden sollen.
Um eine Zustimmung der Mitgliedstaaten zum Gasplan zu erhalten, sind Ausnahmen für Mitgliedstaaten ermöglicht worden.
Insbesondere sind Mitgliedstaaten, die nicht an die Gasnetze anderer Mitgliedstaaten angeschlossen sind, vom Beschluss ausgenommen, ebenso wie Mitgliedstaaten, deren Stromnetze nicht mit dem europäischen Stromnetz synchronisiert sind und die bei der Stromerzeugung sehr stark auf Gas angewiesen sind.
Die Mitgliedstaaten können eine Ausnahmeregelung beantragen, wenn sie nur über begrenzte Verbindungsleitungen zu anderen Mitgliedstaaten verfügen und nachweisen können, dass ihre Verbund-Exportkapazitäten oder ihre nationale LNG-Infrastruktur am besten für die Umleitung von Gas in andere Mitgliedstaaten genutzt werden können.
Außerdem können die Mitgliedstaaten eine Ausnahmeregelung beantragen, wenn sie ihre Zielvorgaben für die Befüllung von Gasspeichern überschritten haben, wenn sie stark von Gas als Ausgangsstoff für kritische Industrien abhängig sind oder wenn ihr Gasverbrauch im letzten Jahr um mindestens 8 % gestiegen ist.