27. Juli 2022 Europabrief

GdW Europabrief 08/2022

EED-Revision: Abstimmung im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments

Bei den EU-Beratungen zur Energieeffizienzrichtlinie (EED) hat das Europäische Parlament vorgeschlagen, dass Mitgliedstaaten öffentliche Wohnungsunternehmen von der 3 %-igen Sanierungspflicht ausnehmen können.
Am 13. Juli 2022 stimmte der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments dafür, die EU-Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs zu erhöhen. Mit großer Mehrheit (50 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen) nahmen die Mitglieder des ITRE-Ausschusses den Berichtsentwurf von Niels Fuglsang (S&D, Dänemark) zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie an.
So liegen die EU-Energieeffizienzziele für 2030 im Berichtsentwurf bei 42,5 % für den Primärenergieverbrauch und bei 40 % für den Endenergieverbrauch, gegenüber 39 % und 36 % im ursprünglichen Kommissionsvorschlag. Die derzeitige Gesetzgebung legt dieses Ziel auf 32,5 % fest (ohne zwischen Primär- und Endenergieverbrauch zu unterscheiden).
Mit der Annahme des geänderten Berichtsentwurfs, der zwischen den Fraktionen EVP, S&D, Renew Europe und Grüne/EFA ausgehandelt wurde, sollen die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum kollektiven EU-Ziel verbindlich gemacht und die nationalen Zwischenziele für 2025 und 2027 festgelegt werden.
Auch eine Erhöhung des Ziels für den öffentlichen Sektor ist in Artikel 6 vorgesehen: Der soziale Wohnungsbau soll in die Verpflichtung zur Renovierung öffentlicher Gebäude genommen werden, wobei die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Demnach können Mitgliedstaaten sozialen Wohnungsbau von der 3%igen Sanierungspflicht ausnehmen, sofern die Renovierungen nicht „kostenneutral“ sind oder zu einer Mieterhöhung für die Bewohner führen, die durch die Energieeinsparungen nicht gedeckt werden.
Artikel 6 ist der relevante Punkt für die öffentlichen Mitgliedsunternehmen. Mit diesem angenommenen Änderungsantrag im EP-Bericht, den der GdW und Housing Europe unterstützt haben, eröffnet sich in den nun folgenden Trilogverhandlungen des Europäischen Parlaments mit dem Rat die Chance, einen Kompromiss zu finden, der die Rahmenbedingungen der deutschen Wohnungswirtschaft berücksichtigt. Da die Kosten der energetischen Sanierungen in Deutschland für öffentliche Wohnungsunternehmen nicht vom Staat übernommen werden wie in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten, bietet der Parlamentsbericht eine gute Ausgangsbasis für die kommenden Verhandlungen. Die Wahrung der Subsidiarität und eine größere Kompetenz der Mitgliedstaaten bei der Entscheidung einer Sanierungsquote für öffentliche Wohnungsunternehmen sind relevant.
Darüber hinaus wird angestrebt, dass in öffentlichen Gebäuden oder in Gebäuden, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt werden, eine Anzahl von Ladestationen installiert werden, die über die Mindestanforderungen gemäß Artikel 12 der überarbeiteten Gebäuderichtlinie (EPBD)-Richtlinie hinausgeht.
Außerdem sollen Gebäude für „soziale Zwecke“ mit mehr als 250 m2 mit Gebäudeautomations- und -steuerungssystemen oder anderen Lösungen für ein aktives Management der Energieflüsse ausgestattet werden im Einklang mit Artikel 14 Absatz 4 der EPBD-Richtlinie 2010/31/EU.
Weiter enthält der angenommene Berichtsentwurf u.a. die Ausweitung des bestehenden Datenbestands; eine Erhöhung der Verpflichtung zur Energieeinsparung; die Einführung eines neuen Kapitels über Datenzentren; die Überarbeitung der Kriterien für die Definition eines „effizienten“ Fernwärme- und Fernkältesystems; die verstärkte Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“; die Einrichtung „europäischer sektoraler Energieeffizienzpartnerschaften“; Änderungen der Kriterien für die Verpflichtung, über ein Energiemanagementsystem zu verfügen oder Energieaudits durchzuführen.
Hinsichtlich der Energieeinsparungen sieht der geänderte Berichtsentwurf vor, dass bis Mitte 2028 ein Viertel des jährlichen 2%-Ziels (d.h. 0,5%) mit fossilen Lösungen erreicht werden kann. Danach müssen 100 % der Energieeinsparungen durch erneuerbare Energieträger erzielt werden.
Die Abstimmung der EU-Abgeordneten ist während der Plenartagung des Europäischen Parlaments vom 12. bis 15. September 2022 vorgesehen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611