20. April 2023 Europabrief

GdW Europabrief 05/2023

Durchführungsverordnung zur Festlegung konkreter hochwertiger Datensätze veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres eine Durchführungsverordnung zur Festlegung konkreter hochwertiger Datensätze veröffentlicht. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, diese innerhalb von 16 Monaten kostenlos zur Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um bestimmte, vom öffentlichen Sektor erzeugte, Daten, mit einem erheblichen Nutzen für die Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Beispielsweise wenn sie zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Verringerung der Luftverschmutzung oder zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.
Laut Kommission haben Untersuchungen ergeben, dass der Zugang und die Verfügbarkeit von Daten des öffentlichen Sektors für positive wirtschaftliche Auswirkungen entscheidend sind. Jedoch würden technische, rechtliche und finanzielle Hindernisse dazu führen, dass Daten des öffentlichen Sektors in Europa nicht ausreichend genutzt werden. Die in der Richtlinie über offene Daten vorgesehene Durchführungsverordnung soll nun dazu führen, diese Hürden abzubauen. Betroffen sind erstmals folgende sechs Kategorien: Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Mobilität. Weitere Kategorien können in Zukunft noch hinzukommen. So umfasst z.B. die Kategorie Georaum Datensätze, die unter anderem geografische Bezeichnungen, Adressen, Gebäude und Katasterparzellen, sowie Referenzparzellen und landwirtschaftliche Parzellen abdecken. Ihre Granularität, geografische Abdeckung und Schlüsselattribute sind in einer Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung angegeben. Für Gebäude werden dort die Grundfläche, Anzahl der Stockwerke und Nutzungsart aufgeführt.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611