23. Mai 2022 Europabrief

GdW Europabrief 05/2022

Gesetz über Digitale Dienste

Am 22. April 2022 einigten sich das Parlament und der Rat der Europäischen Union auf den Rechtsakt über digitale Dienste (DSA), der die Demokratie und den Schutz der Nutzer in der digitalen Welt gewährleisten soll.
Das DSA gilt für alle Online-Vermittler, die innerhalb der Europäischen Union Dienstleistungen erbringen, wobei die Verpflichtungen im Verhältnis zur Zahl der erreichten Nutzer steigen: Große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU werden strengen Anforderungen an die jährliche Bewertung der systemischen Risiken von Fehlinformationen, irreführenden Inhalten, Verletzungen der Grundrechte der Bürger unterworfen.
Die Kommission wird große Plattformen überwachen und kann bei wiederholten schweren Verstößen Sanktionen in Höhe von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes oder gegebenenfalls sogar ein Verbot der Tätigkeit auf dem EU-Binnenmarkt verhängen.
Durch dieses Gesetz werden die Kommission und die Behörden der 27 Mitgliedstaaten Zugang zu den Algorithmen großer digitaler Plattformen erhalten. Durch ein „Notice and Action“-Verfahren, bei dem illegale Inhalte gemeldet werden, müssen Anbieter von Online-Diensten dann schnell handeln, um sie zu entfernen.
Die digitalen Plattformen müssen auch die von den Händlern auf den Online-Marktplätzen bereitgestellten Informationen genauer prüfen. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von einer Reihe von Verpflichtungen befreit, z. B. von der Rückverfolgung von Händlern, der Meldung von Verstößen, den Transparenzanforderungen, dem Beschwerdemanagement und der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Plattformen werden außerdem Transparenzanforderungen in Bezug auf Empfehlungssysteme für Inhalte unterliegen und müssen mindestens eine profilierungsfreie Option gewährleisten.
Dazu gehören ein totales Verbot von Werbung, die sich an Minderjährige richtet, sowie die allgemeine Kontrolle aller Nutzer über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten und das Recht, bei Verstößen gegen die Vorschriften einen Schadenersatz zu verlangen.
Ein weiterer Punkt des Gesetzes über digitale Dienste ist die Einführung eines Krisenreaktionsmechanismus, der nach der russischen Invasion in der Ukraine hinzugefügt wurde: Im Falle einer Krise, wie z. B. einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit, wird die Europäische Kommission große digitale Plattformen auffordern können, jedes unmittelbare Risiko auf ihrer Seite zu begrenzen, wie z. B. durch die Entfernung von Kriegspropaganda.
Sobald der Text vom EU-Parlament und vom Rat gebilligt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist, soll er 15 Monate nach seinem Inkrafttreten, spätestens aber am 1. Januar 2024, in vollem Umfang gelten.

Kleine und mittlere Unternehmen werden mehr Zeit haben, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen, während große Plattformen sie innerhalb von vier Monaten anwenden müssen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611