23. Mai 2022 Europabrief

GdW Europabrief 05/2022

EFRAG-Konsultation zu ESRS-Entwürfen

Am 29. April 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eine öffentliche Konsultation zu den von der Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) entwickelten Entwürfen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EDs) gestartet.
Im Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde EFRAG als technischer Berater der Europäischen Kommission benannt, um Entwürfe für Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zu entwickeln.
Das PTF-ESRS übermittelte dem EFRAG Sustainability Reporting Board am 27. April 2022 sein vorgeschlagenes öffentliches Konsultationspaket einschließlich des ersten Satzes von EDs.
Diese EDs entsprechen dem ersten Satz von Standards, die gemäß dem Vorschlag für eine CSRD erforderlich sind, und decken:

  • Übergreifende Sachverhalte (ESRS 1 und ESRS 2)
  • Thematische Standards – Umwelt (ESRS E1 bis ESRS E5)
  • Thematische Standards – Soziales (ESRS S1 bis ESRS S4)
  • Thematische Standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2)

Konkret konsultiert die EFRAG zur Gesamtarchitektur und zum Inhalt der ESRD, nämlich:

  • die Umsetzbarkeit und Effizienz des vorgeschlagenen Ansatzes
  • ob die ESRS und die vorgeschlagenen Offenlegungsanforderungen relevante, überprüfbare und vergleichbare Informationen fördern und ob sie geeignet sind, die Erstellung glaubwürdiger Informationen zu unterstützen
  • ob die ESRS und die vorgeschlagenen Offenlegungsanforderungen das richtige Gleichgewicht zwischen Relevanz, Durchführbarkeit, Kosten und Nutzen gewährleisten
  • die Vollständigkeit des ESRS in Bezug auf die Punkte und die Offenlegungsanforderungen für jedes Nachhaltigkeitsthema/Unterthema.

Darüber hinaus geht es bei der Konsultation um die Festlegung von Prioritäten, die sicherstellen sollen, dass die ESRS das richtige Gleichgewicht zwischen der Abdeckung aller CSRD-Anforderungen und den Erwartungen der Stakeholder finden.
Bei der Konsultation geht es allerdings nicht um die Standards, die von der Europäischen Kommission in einem zweiten Paket noch geprüft und angenommen werden sollen, nämlich die sektorspezifischen und KMU-bezogenen Standards.
Interessierte werden gebeten, vollständig auf die Abschnitte 1 und 2 zu antworten. Aufgrund des umfassenden Charakters von Abschnitt 3 kann man auswählen, auf welche Offenlegungsanforderungen man antworten und diese kommentieren möchte.
Der Konsultationszeitraum läuft bis zum 8. August 2022.
Die EDs der ESRS-Entwürfe können hier eingesehen werden.

Interessant an der Vorgehensweise der EU-Kommission ist, dass sie eine von privaten Organisationen wie Wirtschaftsprüfern getragene Einrichtung wie die EFRAG mit der Konsultation zu den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EDs) beauftragt hat.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611