25. Mai 2020 Europabrief

GdW Europabrief 05/2020

Politische Initiativen zu Änderungen des Klimagesetzes

In einem Berichtentwurf, der am 27. Mai 2020 im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgestellt wird, fordert die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Jytte Guteland (S&D, Schweden) verschiedene Änderungen am Klimagesetz.

So schlägt sie beispielsweise vor, das Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen auf -65 % anzuheben, anstatt der -50 % oder sogar -55 %, die die Kommission abhängig von den Ergebnissen einer für September diesen Jahres angekündigten Studie vermutlich vorschlagen wird.
Der Bericht bringt außerdem vor, dass jeder Mitgliedsstaat bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen soll. Anders als im Entwurf des Klimaschutzgesetzes würde die Klimaneutralität also nicht die Europäische Union als Ganzes, sondern jeden einzelnen Mitgliedsstaat betreffen.

Frau Guteland lehnt die Idee der Kommission, Zwischenziele für die Zeit zwischen 2030 und 2050 mittels delegierten Rechtsakten zu regeln, ab. Stattdessen sollte die Kommission als Ziel für 2040 eine Verringerung der Emissionen von 80-85 % ins Auge fassen und dem Parlament und Rat dafür bis spätestens 30. September 2025 Gesetzesvorschläge vorlegen.

Zum Erreichen der Klimaneutralität soll jeder Sektor einen Fahrplan zur Verringerung seiner Emissionen gegen Null erstellen. Für diese Fahrpläne soll es ein Standardformat und festgelegte Kriterien geben, die von der Kommission bis spätestens 30. Juni 2021 geschaffen werden sollen. Außerdem sollen sie einen Zeitrahmen für den Weg zu Null-Emissionen enthalten, Hindernisse und Chancen aufweisen, sowie die für den Sektor notwendigen technischen Lösungen und Investitionen bezeichnen.

Der Berichtsentwurf enthält ebenfalls den Vorschlag, bis 30. Juni 2021 ein Europäisches Panel zum Klimawandel (EPCC) einzurichten. Dieses soll aus einer unabhängigen Gruppe von Klimaexperten bestehen, die unter Berücksichtigung des EU-Kohlenstoffhaushalts die Treibhausgas-Emissionen der EU und Mitgliedsstaaten überwachen, den Fortschritt der Maßnahmen bewerten, die zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 getroffen werden, und wenn nötig Empfehlungen aussprechen.

Schließlich wird die Kommission in dem Bericht aufgefordert, bis spätestens 30. Juni 2021 Gesetzesentwürfe vorzulegen, mit denen ein Kohlenstoffhaushalt für die EU festgelegt wird. Dieser Haushalt würde darüber Aufschluss geben, wie viel Treibhausgasemissionen die verschiedenen Wirtschaftssektoren noch ausstoßen könnten, ohne die Verpflichtungen der EU unter dem Pariser Klimaabkommen zu gefährden. Damit könnte es dabei behilflich sein, angemessene Wege zur Klimaneutralität zu finden.

Diese Überlegungen der Berichterstatterin bilden den Auftakt der Verhandlungen der S&D-Fraktion (Sozialdemokraten) im Europäischen Parlament für die Klimaziele mit den anderen Fraktionen und für die anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Schwierig für die Wohnungswirtschaft ist es, dass die Berichterstatterin schon jetzt mit einem 65 % Ziel in die Verhandlungen geht und damit letztendlich auf eine Klimazielvorgabe von über 55 % hinarbeitet, also zwischen 55 % und 65 %. Im Rahmen der Lastenteilung hätte diese Klimazielvorgabe erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Klimaziele für den Gebäudebereich.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611