17. April 2025 Europabrief

GdW Europabrief 04/2025

EU-Bodenüberwachungsrichtlinie

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 10. April 2025 eine vorläufige Einigung über die Bodenüberwachungsrichtlinie erzielt. Mit dieser Richtlinie soll bis 2050 ein gesunder Bodenzustand in der EU erreicht werden.
Die Bewertung der Bodengesundheit soll von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer physikalischer, chemischer oder biologischer Bodenbeschaffenheitsdeskriptoren für jeden Bodentyp beschrieben werden. Eine gemeinsame Methodik wird auch für die Probenahmestellen gelten.
Ferner wird ein Rahmen für die Bodenüberwachung, einschließlich des Risikomanagements im Zusammenhang mit kontaminierten Standorten in der EU, geschaffen. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll ein öffentliches Register kontaminierter und potenziell kontaminierter Standorte erstellt werden.
Des Weiteren wird 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie eine vorläufige Beobachtungsliste für neu auftretende Stoffe erstellt, die ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit, den Boden oder die Umwelt darstellen können und für die Daten benötigt werden. Diese Liste wird relevante PFAS und Pestizide enthalten.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird die Richtlinie 20 Tage später in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611