17. April 2025 Europabrief

GdW Europabrief 04/2025

Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik 2021–2027

Der für Kohäsion und Reformen zuständige Exekutiv-Vizepräsident Raffaele Fitto hat im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2021-2027 eine Mittelumschichtung vorgeschlagen.  Dies betrifft zwei fondsspezifische Verordnungen: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF).
Der Vorschlag sieht vor, die Kohäsionspolitik so anzupassen, dass sie die Prioritäten der EU besser widerspiegelt und einen direkteren Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung leistet. Die Mitgliedstaaten sollen genügend Flexibilität erhalten, um ihre Programme an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen und sie mit den strategischen Prioritäten der EU in Einklang zu bringen.
Unter den fünf Prioritäten, die im Vorschlag genannt werden, ist auch bezahlbarer Wohnraum (einschließlich sozialer Wohnungsbau). So sollen, wie in den politischen Leitlinien vorgesehen, die Kohäsionsmittel für den Wohnungsbau in den nächsten Jahren von 7,5 auf 15 Milliarden Euro verdoppelt werden. Mit Hilfe der geplanten EIB-Investitionsplattform für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum sollen private und öffentliche Mittel mobilisiert werden, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu steigern.  Darüber hinaus sollen diese neuen Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses in vollem Umfang genutzt werden können.
Drei neue spezifische Ziele sollen innerhalb des bestehenden EFRE-Geltungsbereichs und eine für den Kohäsionsfonds geschaffen werden, um Investitionen und Reformen im Bereich des bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen.  
Als Anreiz werden die für diese spezifischen Ziele umprogrammierten Mittel mit einer zusätzlichen einmaligen Vorfinanzierung in Höhe von 30 % im Jahr 2026 ausgestattet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer EU-Finanzierung von bis zu 100 %.
Des Weiteren wird der Anwendungsbereich des JTF erweitert. Investitionen in bezahlbaren Wohnraum sowie die Unterstützung einschlägiger Reformen, die der Umsetzung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang dienen, sollen dadurch ermöglicht werden.

In einem nächsten Schritt werden der Rat und das Europäische Parlament über den Vorschlag beraten. Die Kommission möchte die Neuprogrammierung der Halbzeitüberprüfung mit den Mitgliedstaaten und Regionen bis 2025 abschließen, damit die neuen Programme Anfang 2026 anlaufen können.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611