GdW Europabrief 04/2025
- GdW Europabrief 04/2025
- Omnibus-Vorschlag
- EFRAG-Konsultation
- Anwendung des "Do No Significant Harm"-Prinzips
- Delegierter Rechtsakt zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen
- Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik 2021–2027
- EU-Konsultation zum Rechtsakt zur Cybersicherheit
- EU-Bodenüberwachungsrichtlinie
EFRAG-Konsultation
Die Europäische Kommission hat EFRAG Ende März damit beauftragt, technische Beratung für die Ausarbeitung eines delegierten Rechtsakts zur Überarbeitung und Vereinfachung der bestehenden europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zu leisten. Seit dem 8. April 2025 führt EFRAG eine öffentliche Konsultation zur Änderung der in der CSRD-Richtlinie vorgesehenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch.
Im Fokus stehen Rückmeldungen zu den wichtigsten Vereinfachungsbereichen, die in der Begründung des Omnibus-Vorschlags genannt werden.
Beiträge von allen Interessengruppen sind erwünscht, die von den möglichen Überarbeitungen betroffen sind. Aber auch Rückmeldungen von Unternehmen der ersten Welle, die die Standards in ihren Nachhaltigkeitsberichten 2024 angewendet haben, sind gefragt.
Die Konsultation läuft bis zum 6. Mai 2025. EFRAG wird das technische Gutachten der Europäischen Kommission Ende Oktober 2025 vorlegen.