GdW Europabrief 04/2025
Inhaltsverzeichnis
- GdW Europabrief 04/2025
- Omnibus-Vorschlag
- EFRAG-Konsultation
- Anwendung des "Do No Significant Harm"-Prinzips
- Delegierter Rechtsakt zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen
- Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik 2021–2027
- EU-Konsultation zum Rechtsakt zur Cybersicherheit
- EU-Bodenüberwachungsrichtlinie
Delegierter Rechtsakt zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen
Die Europäische Kommission hat am 9. April 2025 einen Aufruf zur Stellungnahme zum delegierten Rechtsakt über die überarbeitete Methode zur Berechnung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gestartet.
Bis zum 30. Juni 2025 muss die Kommission den Rahmen für die vergleichende Methode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen und bestehenden Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, sowie von Gebäudekomponenten überarbeiten.
Die Konsultation läuft bis zum 7. Mai 2025.