17. April 2025 Europabrief

GdW Europabrief 04/2025

Anwendung des „Do No Significant Harm“-Prinzips

Am 7. März 2025 hat die Europäische Kommission ihre technischen Leitlinien zur Anwendung des „Do No Significant Harm“-Prinzips (DNSH) veröffentlicht. Diese sollen den nationalen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer sozialen Klimapläne im Rahmen des sozialen Klimafonds unterstützen.
In dem Dokument werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Einhaltung des DNSH-Prinzips beschrieben. Darüber hinaus werden in den Anhängen die im Rahmen des sozialen Klimafonds förderfähigen Aktivitäten und Vermögenswerte erläutert.
Das DNSH-Prinzip kann nur bei Aktivitäten oder Vermögenswerten angewendet werden, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie nur geringe nachteilige Auswirkungen auf eines der sechs in der Taxonomieverordnung definierten Umweltziele haben.
Unter anderem wird erläutert, wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Strategische Umweltprüfungen (SUP) sowie Nachhaltigkeits- und Klimabilanzen eingesetzt werden können, um die Einhaltung des DNSH-Prinzips nachzuweisen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611