26. April 2022 Europabrief

GdW Europabrief 04/2022

EU-Unterstützung für Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Ukraine-Flüchtlingskrise

Am 24. März 2022 hat die Europäische Kommission die Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, vorgestellt. Die Mitteilung folgt auf den am 4. März 2022 gefassten Beschluss zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes für Kriegsflüchtlinge, der ihnen das Recht auf Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Bildung gewährt.
Die Maßnahmen umfassen den Vorschlag für die Kohäsionsmaßnahme für Flüchtlinge in Europa (CARE) und Änderungen an den Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014-2020. Das Instrument für technische Unterstützung wird die Mitgliedstaaten beim Aufbau institutioneller und operativer Kapazitäten für die Aufnahme von Menschen unterstützen, ihre soziale und wirtschaftliche Integration verbessern und die verfügbaren EU-Mittel optimal für die Unterbringung von Familien oder unbegleiteten Kindern nutzen.
Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die im Rahmen von REACT-EU verfügbaren Mittel für Corona-Maßnahmen, insbesondere die Tranche 2022 in Höhe von bis zu 10 Mrd. EUR, nutzen.
Darüber hinaus haben die EU-Botschafter einen Vorschlag gebilligt, der den Mitgliedstaaten einen sofortigen Zugang zu einer höheren Vorauszahlung im Rahmen von REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and European Territories) ermöglicht und die Deckung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen aus der Ukraine sowie deren Unterstützung erleichtert.
Der Vorschlag ergänzt nun die Kohäsionsmaßnahme für Flüchtlinge in Europa (CARE), mit der eine größere Flexibilität bei der Verwendung von EU-Mitteln sowie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten eingeführt wurden, die für das Jahr 2022 vorgesehene REACT-EU-Tranche zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu verwenden.
In diesem Jahr werden insgesamt 3,5 Mrd. EUR als Aufstockung der anfänglichen Vorfinanzierung im Rahmen von REACT-EU, einem der wichtigsten Post-Pandemie-Programme zur Aufstockung der kohäsionspolitischen Mittel und des Europäischen Fonds für die Hilfe für Bedürftige (FEAD), ausgezahlt.
Der höchste Anteil wird an die Mitgliedstaaten mit den meisten Ankünften gezahlt, sowohl als Transit- als auch als Endbestimmungsländer. Der Vorschlag soll den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen aus der Ukraine entgegenkommen. Zu diesem Zweck wird die Vorfinanzierung des Kontingents für 2021 im Rahmen von REACT-EU für alle Mitgliedstaaten von 11 % auf 15 % und für die EU-Länder, in denen der Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine nach dem ersten Monat nach der russischen Invasion 1 % der Bevölkerung überstieg, auf 45 % erhöht.
Die Länder, die eine Vorfinanzierung von 45 % erhalten werden, sind Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei, sowie Österreich, Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland und Litauen, da sie bis zum 23. März 2022 mehr als 1 % ihrer Bevölkerung an Vertriebenen aufgenommen hatten.
Der Vorschlag sieht auch die Möglichkeit vor, die Kosten pro Person zu berechnen.
Durch die Einheitskosten wird insbesondere die Finanzierung der Grundbedürfnisse und die Unterstützung von Personen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz von der EU oder einen anderen angemessenen Schutz nach nationalem Recht erhalten, erleichtert.
Diese Kosteneinheit beträgt 40 EUR pro Woche und kann für eine Dauer von maximal 13 Wochen ab dem Datum der Ankunft der betreffenden Person in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.
Die Kommission hat außerdem eine Solidaritätsplattform eingerichtet, die Mitgliedstaaten und EU-Agenturen zusammenbringt, um die Unterstützung für Mitgliedstaaten zu koordinieren.
Die Plattform wird dazu beitragen, den Transfer von Menschen innerhalb der EU in die Mitgliedstaaten zu organisieren, die über Aufnahmekapazitäten verfügen. Die EU unterstützt die Rückführung nicht-ukrainischer Staatsangehöriger, z. B. mit von Frontex unterstützten freiwilligen humanitären Rückflügen.
Die Europäische Kommission hat auch eine Webseite mit Informationen für Menschen eingerichtet, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, um ihre Rechte in der EU gemäß der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz zu erläutern.
Die Website bietet Informationen darüber, wie man vorübergehenden Schutz in einem der EU-Länder beantragen kann, und zu Themen wie Aufenthaltsgenehmigung, Zugang zum Arbeitsmarkt, medizinische Versorgung und Zugang zu Bildung für Kinder.
Auf der Website werden auch mögliche Alternativen für Personen erläutert, die nicht unter die
Richtlinie fallen, z. B. das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Ferner sind dort Links zu den Ministerien der Mitgliedstaaten angegeben, über die weitere Informationen zu den bestehenden nationalen Schutzregelungen abgerufen werden können.
Am 30. März 2022 hat auch die Arbeitsgruppe Ukraine des Europäischen Ausschusses der Regionen eine Informationsplattform zur Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingerichtet, die zurzeit Millionen von Flüchtlingen aus der Ukraine aufnehmen und versorgen.
Der Hub bietet Unterstützung und Beratung sowie Informationen zu Rechtsfragen und Finanzmitteln. Lokale und regionale Gebietskörperschaften können hier Angebote an materiellen Ressourcen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie allgemeine Informationen über europäische Förderprogramme finden. Darüber hinaus können Städte und Regionen ihre Angebote an Unterkünften oder Transportmöglichkeiten auf der Plattform einstellen.

Das Ziel ist die Schaffung eines Netzwerks zwischen den EU-Kommunen und -Regionen, die Unterstützungsangebote machen wollen, und denen, die Unterstützung bei der Aufnahme, Betreuung und Versorgung von Geflüchteten benötigen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611