GdW Europabrief 01/2024
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- EU-Konsultationen zu Investitionen in Energieeffizienz
- Solvency II und IRRD
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Solvency II und IRRD
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 29. Januar 2024 die Mitte Dezember letzten Jahres mit dem Rat der EU erzielte vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Solvency-Regelung für Versicherungsunternehmen (Solvency II) und die Einführung eines harmonisierten Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) formell gebilligt.
Der mit großer Mehrheit angenommene Text sieht eine Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie vor, die es ermöglicht, Mittel freizugeben, die die Versicherer bisher als Reserve vorhalten mussten. Der Kapitalkostensatz, der die Höhe der Reserven bestimmt, wird daher auf 4,75 % von bisher 6 % gesenkt. Ziel ist es, dass der Sektor mehr Mittel für den wirtschaftlichen Aufschwung und insbesondere für den europäischen Green Deal bereitstellen kann.
Der neue Sanierungsrahmen (IRRD) wird der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) eine koordinierende Rolle zuweisen. Sie soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten und die Interessen der Versicherungsnehmer schützen.