GdW Europabrief 01/2024
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EU-Konsultationen zu Investitionen in Energieeffizienz
Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2024 zwei Konsultationen zu Investitionen in Energieeffizienz gestartet.
In der ersten Konsultation geht es um die Bewertung des Umfangs der von der EU und den Mitgliedstaaten bereitgestellten Finanzmittel für Energieeffizienz. Ziel ist es, den Umfang der öffentlichen Finanzierung durch die EU und die Mitgliedstaaten sowie deren Fähigkeit zur Mobilisierung privater Mittel zu untersuchen. Dies ist notwendig, da die Investitionslücke im Bereich der Energieeffizienz auf etwa 165 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt wird und sich dieser Betrag mit der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie voraussichtlich noch erhöhen wird. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in einen Bericht über einen vorgeschlagenen EU-Mechanismus zur Erleichterung von Investitionen einfließen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat Ende März dieses Jahres vorgelegt werden soll. Dieser Bericht könnte in einen Legislativvorschlag münden.
Bei der zweiten Konsultation soll ermittelt werden, wie private Investitionen in die Energieeffizienz angeregt werden können. Dies gilt insbesondere für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Kommission schätzt, dass jährlich 100 Mrd. Euro zusätzlich benötigt werden, um die Sanierungsziele der EPBD zu erreichen. Diese können nicht allein mit öffentlichen Mitteln erreicht werden.
Ziel der Konsultation ist es, bis Ende 2024 Leitlinien für Mitgliedstaaten und Marktakteure zu entwickeln, um die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz zu erleichtern und Hindernisse zu identifizieren.
Die Leitlinien sollen u.a. Empfehlungen zur Umsetzung innovativer Finanzierungs- und Finanzinstrumente für die Gebäuderenovierung enthalten.
Beide Konsultationen laufen bis zum 26. Februar 2024.