19. Januar 2023 Europabrief

GdW Europabrief 01/2023

Befristete Notfallverordnung zum Erneuerbaren-Ausbau

Im Rahmen ihrer Bemühungen, die Energiepreise zu senken, hat die Europäische Kommission einen neuen Dringlichkeitsvorschlag angenommen, der am 19. Dezember von den Mitgliedstaaten bestätigt wurde. Damit soll der Einsatz erneuerbarer Energien in der EU durch die Beschleunigung und Erleichterung der Genehmigungsverfahren gefördert werden.
In Form eines Vorschlags für eine Verordnung des Rates (Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU) sieht diese befristete Maßnahme vor (ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung), dass bestimmte Projekte für erneuerbare Energien als von überwiegendem öffentlichen Interesse eingestuft werden.
Dies würde diesen Projekten ermöglichen, bestimmte Verpflichtungen im Rahmen des EU-Umweltrechts zu umgehen. Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass solche Projekte bei der Abwägung rechtlicher Interessen Vorrang erhalten.
Der Vorschlag sieht zudem die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für bestimmte Projekte wie Wärmepumpen oder Solaranlagen vor. Ein schnelleres und einfacheres Genehmigungsverfahren ist für die Installation von Solaranlagen auf künstlichen Strukturen und der damit verbundenen Speicheranlagen und Netzanschlüssen vorgesehen. Das Verfahren soll nicht länger als einen Monat dauern. Es gilt jedoch nicht für Anlagen, deren Hauptziel allein die Erzeugung von Solarenergie ist. Insbesondere soll der Einsatz für Selbstverbraucher von Solaranlagen erneuerbarer Energie gefördert werden. Solche Anlagen sind von der Verpflichtung zur Durchführung eines Screening-Verfahrens und/oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung befreit.
Weiter gilt die Genehmigung für die Installation von kleinen Solaranlagen für den Eigenverbrauch mit einer Leistung von 50 kW oder weniger als erteilt, sofern die zuständigen Behörden oder Stellen nicht innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags antworten.
Was die Förderung von Wärmepumpen anbelangt, möchte die Kommission das Genehmigungsverfahren auf maximal 3 Monate begrenzen.
Der Anschluss an das Übertragungs- oder Verteilungsnetz für bestimmte Arten von Wärmepumpen soll nach Anmeldung bei der zuständigen Stelle erlaubt werden, außer bei begründeten Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten.
Wärmepumpen mit einer Leistung von bis zu 12 kW sowie die Installation von Wärmepumpen eines Selbstverbrauchers von erneuerbaren Energien mit einer Leistung von bis zu 50 kW werden genehmigt, sofern der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien mindestens 60 % der Leistung der Wärmepumpe beträgt.
Für das Repowering von Erneuerbaren-Energien-Anlagen sieht der Vorschlagsentwurf ein sechsmonatiges Genehmigungsverfahren vor, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Führt die Erneuerung zu einer Kapazitätserhöhung der Anlage um bis zu 15 %, wird der Anschluss an das Übertragungs- oder Verteilungsnetz innerhalb eines Monats nach Antragstellung bei der zuständigen Stelle genehmigt. Falls ein Screening-Verfahren und/oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, würde sich diese auf die potenziellen Auswirkungen beschränken, die sich aus der Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Projekts ergeben.
Darüber hinaus sind Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien für Solaranlagen von der Pflicht zur Durchführung eines Screening-Verfahrens und/oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen, wenn sie nicht zur Nutzung zusätzlicher Flächen führen und die für die ursprüngliche Anlage geltenden Umweltschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Die Kommission rechnet mit dieser Notfallmaßnahme damit, dass viele Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in den nächsten 12 Monaten freigegeben werden und somit mehrere Milliarden Kubikmeter Gas ersetzt werden können.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611