1. Februar 2021 Europabrief

GdW Europabrief 01/2021

Verlängerung des Befristeten Rahmens für Covid-19-Beihilfen

Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2021 beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen (der am 30. Juni 2021 auslaufen sollte) zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des Befristeten Gemeinschaftsrahmens erweitert, indem die darin festgelegten Obergrenzen angehoben werden und die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente in direkte Zuschüsse erlaubt wird.
Die bisherigen Obergrenzen pro Unternehmen werden verdoppelt und liegen bei 1,8 Mio. EUR pro Unternehmen (bisher 800.000 EUR). Diese Beihilfen können von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren kumuliert werden, sofern die Anforderungen der jeweiligen De-minimis-Regelung erfüllt werden.
Für Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind und im Förderzeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019 haben, kann der Staat einen Beitrag zu dem Teil der Fixkosten der Unternehmen leisten, der nicht durch die Einnahmen gedeckt ist, und zwar in Höhe von bis zu 10 Mio. EUR pro Unternehmen (bisher 3 Mio. EUR).
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit geben, bis zum 31. Dezember 2022 rückzahlbare Instrumente (z. B. Garantien, Darlehen, rückzahlbare Vorschüsse), die auf der Grundlage des Befristeten Gemeinschaftsrahmens gewährt wurden, in andere Beihilfeformen, wie z. B. direkte Zuschüsse, umzuwandeln.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611