1. Februar 2021 Europabrief

GdW Europabrief 01/2021

Trinkwasserrichtlinie

Nachdem das Europäische Parlament am 15. Dezember 2020 die Trinkwasserrichtlinie angenommen hat, wurde am 23. Dezember 2020 die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am Inhalt der Richtlinie hat sich nichts geändert, Wohngebäude werden nicht als „prioritäre Räumlichkeiten“ definiert und fallen somit nicht unter die Verschärfungen der Richtlinie.
Der Rat hat seinen Standpunkt erst im vergangenen Oktober angenommen. Der vereinbarte Rechtstext basiert auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zu den Sicherheitsstandards für Trinkwasser. Er enthält Bestimmungen für die Kontrolle von Leitungswasser, aber auch von Trinkwasserquellen und Leitungsnetzen, um die Gefahr schädlicher Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und auf unsere Wasserressourcen einzudämmen. Die Entschließung betont die Notwendigkeit, die Auswirkungen von Pestiziden aus dem Trinkwasser zu verringern, und fordert, dass das Ziel, den Einsatz von Pestiziden und die damit verbundenen Risiken bis 2030 um 50 % reduziert wird. Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, dass alle Oberflächen- und Grundwässer in der EU bis spätestens 2027 den von dieser Gesetzgebung geforderten guten Zustand erreichen.
Seit Mitte Januar 2021 ist die Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um für die Einhaltung der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie zu sorgen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611