23. April 2020 Pressemeldungen

Wohngeld: GdW begrüßt geplante Entlastung bei CO2-Bepreisung – Klimakomponente bleibt notwendig

  • Wohngeld ist gerade in der Corona-Krise wichtiges sozial- und wohnungspolitisches Instrument

Berlin – „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung Wohngeldempfänger mit Blick auf die für 2021 geplante CO2-Bepreisung bei den Heizkosten entlasten will. Gerade in Zeiten zusätzlicher Herausforderungen durch die Corona-Krise ist die Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld eine wirksame Teilmaßnahme für ein Abfedern sozialer Härten. Sie muss allerdings um eine echte Klimakomponente ergänzt werden. Denn durch den zusätzlichen Bedarf an energetischen Modernisierungsmaßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen, ist eine weitere Entlastung der Mieterinnen und Mieter angesichts steigender Wohnkosten erforderlich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen zweiten und dritten Lesung des „Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetzes“ im Deutschen Bundestag.

Der Gesetzentwurf sieht eine nach Haushaltsgröße gestaffelte CO2-Bepreisung vor. Die Entlastung durch eine CO2-Komponente wird mit 0,30 Euro je Quadratmeter Richtfläche pro Monat angesetzt. Für einen Zweifamilienhaushalt führt das voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 12 Euro im Monat, das sind 144 Euro pro Jahr. Insgesamt soll das Wohngeldvolumen damit um 10 Prozent erhöht werden.

Die Finanzierung und die Refinanzierung der notwendigen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung bleiben dabei aber weiterhin völlig ungeklärt. Viele Mieter haben bereits jetzt eine Wohnkostenbelastung von über 30 oder gar 40 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens. Und zusätzliche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden auch bei einer CO2-Bepreisung dazu führen, dass die zur Refinanzierung nötige Mieterhöhung größer ist als die mögliche Energiekosteneinsparung bei den Mietern. Die Warmmieten steigen also weiter. Hier würde eine Klimakomponente im Wohngeld ansetzen. Sie ermöglicht die energetische Modernisierung von Gebäuden, in denen Haushalte mit niedrigen Einkommen wohnen, ohne diese zu überlasten.

„Um eine sozialverträgliche Umsetzung der Energiewende insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu ermöglichen, muss der Bund nun ein inhaltlich und finanziell mit den Ländern abgestimmtes Modell einer Klimakomponente vorlegen. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart“, betonte der GdW-Präsident.

Angesichts anhaltender Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wies GdW-Chef Gedaschko erneut auf die hohe Bedeutung des Wohngeldes als sozial- und wohnungspolitisches Instrument hin. Mieterinnen und Mieter in Zahlungsschwierigkeiten sollten ihren möglichen Anspruch auf Wohngeld unbedingt bei der an ihrem Wohnort zuständigen Behörde klären. Der Bund hat hier kürzlich einen deutlich erleichterten Zugang zum Wohngeld auf den Weg gebracht.

Stellungnahme des GdW zum Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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