Mieterstrom – Nach 15 Jahren auf dem Weg zur Lösung
Berlin – Die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD haben am 26. März 2021 zwei Änderungen im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vereinbart, die gewerbesteuerliche Hemmnisse bei der Energiewende beseitigen. Damit ebnen die Koalitionspartner nach 15 Jahren den Weg für mehr Mieterstrom in Deutschland. Künftig sollen Wohnungsunternehmen Einkünfte durch die Produktion und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und durch den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden.
„Nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, ist diese Einigung eine weitere positive Nachricht für den Klimaschutz in Deutschland. Endlich sind die Steine für einen attraktiven und sinnvollen Mieterstrom aus dem Weg geräumt. Dadurch wird das Modell Mieterstrom für Vermieter endlich attraktiv, da die Anlagen ihnen keine steuerlichen Nachteile bescheren,“ sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Etwa die Hälfte der GdW-Unternehmen nehmen die Regelung zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung in Anspruch. Das heißt, dass auf Mieteinnahmen keine Gewerbesteuer fällig ist. Bisher hätten Unternehmen dieses Privileg verloren, wenn sie Mieterstrom für ihre Mieter produziert hätten. Damit wären ihre gesamten Mieteinnahmen gewerbesteuerpflichtig geworden. Dies hat viele Unternehmen daran gehindert, Solaranlagen auf den Dächern ihres Wohnungsbestandes zu installieren. Mit der Einigung der Koalition wird dies künftig nicht mehr der Fall sein und der Weg für mehr Mieterstrom ist frei.
Darüber hinaus ist auch der Betrieb von Ladeinfrastruktur für Mieter nun möglich, ohne dass dies steuerliche Nachteile für Vermieter hat. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende in Deutschland. Dabei ist zu betonen, dass die Aktivitäten im Mieter- und Ladestrom der normalen Gewerbesteuer unterliegen.
„Diese Reform zeigt, dass es unserem Parlament möglich ist, trotz aller Widerstände in den Ministerien eine sachlich vernünftige Lösung zu finden,“ sagt Axel Gedaschko. „Wir sind froh, dass wir mit allen Beteiligten gemeinsam jahrelang an diesem Problem kollegial gearbeitet haben. Diese Arbeit zahlt sich nun nach 15 Jahren endlich aus.“
Nun gilt es, einen weiteren Baustein auf den Weg zu bringen und anzupassen: Lokaler Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen bleibt weiterhin von den zulässigen Nebentätigkeiten ausgeschlossen. Hier fordern wir ebenfalls eine Änderung.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.