4. Oktober 2021 Europabrief

GdW Europabrief 12/2021

Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Prinzips „Energieeffizienz zuerst“

Am Dienstag, den 28. September 2021, hat die Europäische Kommission Empfehlungen und Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur weiteren Umsetzung des „Energieeffizienz zuerst“-Prinzips veröffentlicht. Obwohl die Energieeffizienz in der EU-Politik zur Emissionsreduzierung eine zentrale Rolle spielt, wurde der Grundsatz erst 2018 mit der EU-Governance-Verordnung 2018/1999 und der Energieeffizienzrichtlinie offiziell in das EU-Recht aufgenommen.
Um die korrekte Anwendung des Prinzips zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten unter anderem, dafür zu sorgen, dass es bei Politik-, Planungs- und Investitionsentscheidungen auf verschiedenen Entscheidungsebenen, die die Energienachfrage oder -versorgung betreffen, angewandt wird. Sie rät außerdem, den Grundsatz als „übergreifendes Prinzip“ zu betrachten, das in einem breiteren politischen Kontext angewandt werden sollte, und nicht als ultimatives Ziel für die Senkung des Energieverbrauchs. Darüber hinaus fordert die Kommission, dass Mitgliedstaaten Informationen, Anleitungen und Hilfestellungen für die Anwendung des Grundsatzes zur Verfügung stellen.
Die Leitlinien zielen hingegen darauf ab, die praktische Umsetzung des Grundsatzes mit konkreten Lösungen zu unterstützen. Sie enthalten unter anderem eine „Matrix“, in der die verschiedenen Schritte bei der Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz zuerst“ im Entscheidungsprozess in den verschiedenen Phasen (Beginn, Vorbereitung, Validierung, Umsetzung) und für die verschiedenen Arten von Entscheidungsträgern (politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden, Marktteilnehmer) dargestellt sind.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611