4. Oktober 2021 Europabrief

GdW Europabrief 12/2021

EP-Entschließung zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Asbest

Am 27.09.2021 stimmte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments über die Entschließung zur Verringerung der Exposition von Arbeitnehmern durch Asbest ab. Es wird erwartet, dass die Kommission hierzu 2022 einen Gesetzesvorschlag vorlegen wird.
Die Europaabgeordneten forderten die Kommission auf, vorrangig die Grenzwerte für die Asbestexposition zu aktualisieren und sie auf 0,001 Fasern/cm3 (1 000 Fasern/m3) festzulegen, eine Reihe von Schutzmaßnahmen zu verstärken, insbesondere die sichere Entfernung, und auf ein weltweites Asbestverbot hinzuarbeiten. Eine Mehrheit der Abgeordneten ist der Ansicht, dass die sichere Entfernung von Asbest aus alten Gebäuden eine dringende Aufgabe ist, die in direktem Zusammenhang mit dem Plan der Kommission steht, bis 2030 35 Millionen Gebäude zu renovieren. Im Rahmen von „Eine Renovierungswelle für Europa“ plädieren sie für eine obligatorische Asbestsuche, -erfassung und -entfernung, bevor mit den Renovierungsarbeiten begonnen werden kann.
Sie betonen auch, dass dies durch die Mobilisierung aller verfügbaren EU-Mittel zur Abfederung der finanziellen und administrativen Auswirkungen dieser Verpflichtung und durch die Einführung von Übergangsfristen unterstützt werden sollte.
Es wurde eine Entschließung zur Vorlage einer europäischen Strategie für die Beseitigung von Asbest (ESRAA) vorgeschlagen, die eine Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften beinhalten sollte. Neue Legislativvorschläge sollten die Anerkennung von Berufskrankheiten, einschließlich aller bekannten asbestbedingten Krankheiten, und Mindeststandards für die Entschädigung von Opfern asbestbedingter Berufskrankheiten gewährleisten. Die obligatorische Untersuchung von Gebäude vor dem Verkauf oder der Vermietung und die Einführung von Asbestzertifikaten für Gebäude, die vor 2005 gebaut wurden, sollten ebenfalls in einem Legislativvorschlag behandelt werden.

Die Entschließung wurde mit 47 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Am 18. Oktober 2021 findet die Plenarabstimmung zur Entschließung im Europäischen Parlament statt.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611