8. Dezember 2022 Europabrief

GdW Europabrief 12/2022

Änderung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen (TCF)

Die Europäische Kommission hat eine Änderung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen (TCF) veröffentlicht und diesen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Seit Ende März 2022 ermöglicht der TCF den Mitgliedstaaten, die in Beihilfevorschriften vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um die unter dem Angriffskrieg gegen die Ukraine leidende Wirtschaft zu unterstützen.
So sieht die Änderung vor, die Obergrenzen für begrenzte Beihilfebeträge für Unternehmen in den Sektoren Landwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur auf 250.000 EUR bzw. 300.000 EUR und für Unternehmen in allen anderen Sektoren auf bis zu 2 Mio. EUR anzuheben.
Darüber hinaus sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Einführung zusätzlicher Flexibilität für Liquiditätshilfen an Energieversorgungsunternehmen für ihre Handelstätigkeiten.
  • Erhöhung der Flexibilität und Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, die von steigenden Energiekosten betroffen sind.
  • Einführung neuer Maßnahmen zur Unterstützung der Reduzierung der Stromnachfrage.
  • Erläuterung der Kriterien für die Bewertung von Maßnahmen zur Unterstützung der Rekapitalisierung.
Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611