8. Dezember 2022 Europabrief

GdW Europabrief 12/2022

Konsultation zum Entwurf der Überarbeitung der De-minimis-Verordnung

Die Europäische Kommission hat am 15. November 2022 eine Konsultation zum Entwurf der Überarbeitung der De-minimis-Verordnung eingeleitet.
Derzeit können Mitgliedstaaten Fördermittel in Höhe von bis zu 200 000 EUR pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gewähren, ohne dies vorher der Kommission mitzuteilen. Dieser Betrag wird nicht als staatliche Beihilfe angesehen, da davon ausgegangen wird, dass der Wettbewerb dadurch nicht verfälscht und der Handel im EU-Binnenmarkt nicht beeinträchtigt wird.
Die Regelung wird am 31. Dezember 2023 auslaufen. Die Kommission schlägt daher vor, den Höchstbetrag an De-minimis-Beihilfen auf 275.00 EUR anzuheben, um diesen der aktuellen wirtschaftlichen Lage anzupassen.
Durch die Einführung eines obligatorischen öffentlichen Registers der Begünstigten sollen außerdem die Transparenzanforderungen verbessert werden, was wiederum den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern könnte.
In dem Register sollen Mitgliedstaaten vollständige Informationen über die von Behörden gewährten De-minimis-Beihilfen veröffentlichen. Bisher verfügen nicht alle Mitgliedstaaten über ein zentrales Register und nur wenige sind öffentlich.
Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 10. Januar 2023 möglich.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611