GdW Europabrief 12/2022
- GdW Europabrief 12/2022
- Einigung über nationale CO2-Emissionsreduktionsziele (EHS)
- EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet
- Konsultation zum Entwurf der Überarbeitung der De-minimis-Verordnung
- Änderung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen (TCF)
- EIB vergibt 600 Mio. EUR Kredit an Vonovia
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet
Das Europäische Parlament nahm am 10. November 2022 den Vorschlag für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an.
Insbesondere werden mit der Richtlinie detailliertere Berichtsvorschriften über die Umweltbelastung, und die Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Standards von Unternehmen eingeführt. Um die Transparenz der Informationen zu gewährleisten, müssen sich die Unternehmen einer unabhängigen Prüfung und Zertifizierung unterziehen.
Im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Richtlinie gelten die neuen Anforderungen an die Berichterstattung für:
- alle großen Unternehmen, egal ob börsennotiert oder nicht;
- Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU aktiv sind (d.h. mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro); und
- börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wobei ihnen jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt wird, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen.
Der EU-Rat hat den Vorschlag für die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung am 28. November 2022 angenommen. Die Vorschriften werden nun zwischen 2024 und 2028 wie folgt zur Anwendung kommen:
- ab dem 1. Januar 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit mehr als 500 Mitarbeitern), die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen, wobei die Berichte im Jahr 2025 fällig sind;
- ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen (mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro), wobei die Berichte im Jahr 2026 fällig sind; und
- ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU und andere Unternehmen, wobei die Berichte im Jahr 2027 fällig sind; KMU können sich bis zum Jahr 2028 von der Richtlinie befreien.