GdW Europabrief 11/2026
EHS: Ausweitung des Anwendungsbereichs
Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben am 12. Oktober 2026 ihre unterschiedlichen Standpunkte zur Ausweitung des Geltungsbereichs des Emissionshandelssystems (EHS) auf den Luft- und Seeverkehrssektor sowie zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen beraten.
Für die Wohnungswirtschaft ist insbesondere die Diskussion um die Ausweitung des Geltungsbereichs des Emissionshandelssystems auf Müllverbrennungsanlagen relevant. Dänemark, Finnland, Deutschland, Kroatien und Österreich sprachen sich für diese Ausweitung aus, ohne die Möglichkeit eines Opt-outs. Klar gegen die Einbeziehung sind Ungarn, die Slowakei, Italien und Tschechien.
Es zeichnet sich ab, dass Müllverbrennungsanlagen wahrscheinlich in das EHS-System einbezogen werden. Eine Ausweitung des EHS auf Müllverbrennungsanlagen würde die kommunale Wärmeversorgung verteuern.