GdW Europabrief 10/2025
- GdW Europabrief 10/2025
- Veröffentlichung des EP-Initiativberichts zur Wohnungskrise in der EU
- EU-Plan für bezahlbaren Wohnraum
- Konsultation zum Änderungsentwurf der sogenannten DAWI-Freistellungsbeschlüsse
- EU-Konsultation zur Berechnung des Treibhauspotenzials von Neubauten
- EU-Sondierung zu den Omnibusvorschriften für den Digitalbereich
- EU-Sondierung zur NEB-Initiative
- Gewinner des NEB-Preises 2025 stehen fest
EU-Konsultation zur Berechnung des Treibhauspotenzials von Neubauten
Die Europäische Kommission hat am 3. Oktober 2025 eine Konsultation zum Entwurf einer delegierten Verordnung zur Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP) von Neubauten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg gestartet. Ziel der Verordnung ist es, einen EU-Rahmen zu schaffen, der die nationalen Werte des GWP neuer Gebäude vergleichbar macht.
Gemäß Artikel 7 der EPBD-Richtlinie ist die Berechnung des GWP eines neuen Gebäudes verpflichtend. Das Lebenszyklus-GWP eines Gebäudes umfasst die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Bauprodukte sowie die direkten und indirekten Emissionen aus der Nutzungsphase. Die Berechnung soll dazu beitragen, klimabewusste Gestaltungsoptionen und Materialauswahlen zum Standard zu machen.
Ab dem 1. Januar 2028 muss der Lebenszyklus-GWP im Energieausweis von neuen Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 1.000 m² angegeben werden. Ab dem 1. Januar 2030 gilt diese Verpflichtung dann auch für alle Neubauten.
Darüber hinaus ist das Lebenszyklus-GWP auch für weitere Bestimmungen der EPBD-Richtlinie relevant. So können die Mitgliedstaaten es beispielsweise bei der Berechnung der kostenoptimalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz berücksichtigen.
Die Konsultation läuft bis zum 31. Oktober 2025. Der delegierte Rechtsakt soll noch im Dezember 2025 verabschiedet werden. Anschließend haben der Rat und das Europäische Parlament zwei Monate Zeit, um etwaige Einwände zu erheben.