10. Oktober 2025 Europabrief

GdW Europabrief 10/2025

Konsultation zum Änderungsentwurf der sogenannten DAWI-Freistellungsbeschlüsse

Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat am 3. Oktober 2025 eine Konsultation zum Änderungsentwurf der sogenannten DAWI-Freistellungsbeschlüsse gestartet.  Ziel ist es, diese so anzupassen, dass Investitionen in bezahlbaren Wohnraum erleichtert werden. Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen der Konsultation, die die Kommission bis Ende Juli 2025 durchgeführt hatte.

Mit der neuen Konsultation will die Kommission neue DAWI-Vorschriften im Bereich des bezahlbaren Wohnraums einführen. Diese sollen sicherstellen, dass ungerechtfertigte Verzerrungen im privaten Wohnungssektor verhindert werden. Gleichzeitig sollen Mitgliedstaaten sowie Behörden ausreichende Rechtssicherheit geboten werden, etwa durch die Möglichkeit, die Vorschriften an ihre spezifischen nationalen und lokalen Gegebenheiten anzupassen.

Die bisherigen DAWI-Vorschriften aus 2012, die den sozialen Wohnungsbau von der Notifizierungspflicht befreien, sollen künftig auch für „bezahlbaren Wohnraum“ gelten, der wie folgt definiert wird:„…für Haushalte verfügbar sein, die aufgrund von Marktergebnissen und insbesondere Marktversagen nicht in der Lage sind, Zugang zu Wohnraum zu erschwinglichen Bedingungen zu erhalten.“

Die Mitgliedstaaten sollen die Bezahlbarkeit von Wohnraum anhand von Indikatoren bewerten, z.B. mithilfe der Wohnkostenüberlastungsquote, des Miete-Einkommens-Verhältnisses, des Hypothekenzahlungs-Einkommens-Verhältnisses, des Preis-Einkommens-Verhältnisses oder der Anzahl von Jahreseinkommen, die zum Kauf eines Eigenheims erforderlich sind. Energiekosten sollen ebenfalls in die Berechnung der Gesamtwohnkosten einbezogen werden, zumindest bei Gebäuden mit geringer Energieeffizienz.

Außerdem nennt der Entwurf Mindestqualitätskriterien, die unter die neuen Vorschriften fallen könnten. Dazu gehören: Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen; Klimaresilienz; Mindestfläche; Heizung und Kühlung; Belüftung; Energieeffizienz; sanitäre Einrichtungen und Wasserversorgung; Stabilität der Gebäudekonstruktionen und Brandschutz; sowie Breitbandbereitschaft des Gebäudes.

Vorgesehen sind auch Ausgleichszahlungen für Investitionskosten für den Neubau, einschließlich Grunderwerb, Umwandlung oder Renovierung von bestehenden Gebäuden, Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards und Anpassung an die Klimaresilienz.

Die Konsultation läuft bis zum 4. November 2025. Der DAWI-Entwurf liegt derzeit nur in englischer Sprache vor. Die Kommission plant, den Entwurf noch im Laufe des Jahres zu verabschieden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611