19. Oktober 2020 Europabrief

GdW Europabrief 10/2020

Europäisches Parlament stimmt über das Klimagesetz ab

Die Europaabgeordneten haben am Mittwoch, 7. Oktober 2020, auf ihrer Plenarsitzung eine Änderung des „Klimagesetzes“ angenommen, die das Ziel der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) bis 2030 von derzeit 40 % (im Vergleich zu 1990) auf 60 % anhebt. Das Ergebnis der Abstimmung war knapp, es gab eine Mehrheit von 26 Stimmen für den Änderungsantrag (352 Ja-Stimmen, 326 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen). Fast das gesamte linke Parteienspektrum und 16 EVP, auch aus Polen, Slowakei und Tschechien, stimmten für die Zielerhöhung.
Klimaneutralität für jeden Mitgliedstaat
Eine weitere Änderung, die den ursprünglichen Vorschlag der Kommission erheblich modifiziert und positiv für Deutschland ist, wurde ebenfalls angenommen. Mit der Unterstützung der EVP bestätigten die Abgeordneten diesmal den Änderungsantrag, das Klimaneutralitätsziel 2050 auf jeden einzelnen Mitgliedstaat (und nicht nur auf die EU als Ganzes) anzuwenden, sowie den Änderungsantrag, in dem die Kommission aufgefordert wird, sicherzustellen, dass alle neuen Maßnahmen mit dem Klimaneutralitätsziel vereinbar sind.
Ferner stimmten die Abgeordneten für:

  1. die Schaffung eines „Europäischen Rates zum Klimawandel (ECCC)“;
  2. die Vorlage eines Haushalts, in dem die Gesamtmenge an Treibhausgasen (in CO2-Äquivalenten) festgelegt wird, die bis spätestens 2050 emittiert werden könnte, ohne die Verpflichtungen der Union im Rahmen des Pariser Abkommens zu gefährden;
  3. die Verbesserung des Zugangs zu Gerichten, damit die Bürger rechtliche Schritte gegen ihre Regierungen einleiten können, wenn diese ihren Klimaverpflichtungen nicht nachkommen.

Wegfall der fossilen Subventionen
Darüber hinaus schlägt das Parlament vor, dass alle Mitgliedstaaten alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2025, auslaufen lassen sollten. Sie bestätigen zudem den Vorschlag, „den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe im Zusammenhang mit der Modernisierung des Energiecharta-Vertrags zu beenden“. Schließlich stimmten die Abgeordneten auch für die obligatorische Einführung von „Klimaanpassungs-Stresstests“ für alle neuen Infrastrukturprojekte aus, die als besonders anfällig für die Auswirkungen des Wandels gelten und aus europäischen Fonds finanziert werden.
Damit ist die Position des Europäischen Parlaments für die Verhandlungen zum Klimagesetz mit dem Rat festgelegt. Die Verhandlungen dürften sich schwierig gestalten, da eine Mehrheit der Mitgliedstaaten den Vorschlag der EU-Kommission einer Zielerhöhung auf 55 % unterstützt. Es kann auf einen Kompromiss zwischen 55 % bis 60 % hinauslaufen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611