GdW Europabrief 10/2020
Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise
Am 2. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlagsentwurf zur Verlängerung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft aufgrund der Coronakrise bis zum 30. Juni 2021 und zur Abstimmung des Geltungsbereichs zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Kommission prüft, ob der Befristete Rahmen aus wesentlichen wettbewerbspolitischen oder wirtschaftlichen Gründen über seine derzeitige Geltungsdauer (31. Dezember 2020) hinaus verlängert werden sollte, da die Auswirkungen der Krise noch einige Zeit spürbar sein werden. Dies wurde bereits bei der Annahme des Befristeten Rahmens im März 2020 angekündigt.
Die wesentlichen Inhalte des Vorschlagsentwurfs sind:
- Die aktuellen Bestimmungen des Befristeten Rahmens sollen um sechs Monate (bis zum 30. Juni 2021) verlängert werden. Das Ziel ist es, Mitgliedstaaten die Chance zu geben, Unternehmen in der Coronakrise zu unterstützen und den fairen Wettbewerb zu schützen.
- Es soll eine Ausweitung des Befristeten Rahmens erfolgen, damit die Anliegen der Unternehmen mit hohen Umsatzeinbußen berücksichtigt werden können. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, einen Anteil der nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen zu leisten. Es soll dazu führen, dass die Unternehmen den Betrieb fortführen können.
- Es soll eine Anpassung der Voraussetzungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen auf der Grundlage des Befristeten Rahmens erfolgen.
Zu dem Vorschlag der Kommission können die Mitgliedstaaten nun Stellung nehmen.
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