GdW Europabrief 09/2023
- GdW Europabrief 09/2023
- EU-Kommission veröffentlicht BEFIT-Paket
- EU-Kommission legt Paket zur Entlastung der KMU vor
- EU-Konsultation zur inflationsbedingten Bereinigung der Größenkriterien für KMU
- EU-Kommission veröffentlicht delegierten Rechtsakt ESRS
- Vorschlag für eine IFRS-Taxonomie
- Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist durch
- Aktualisierte Version des EU Building Stock Observatory (EU BSO)
- Neues Europäisches Bauhaus
EU-Konsultation zur inflationsbedingten Bereinigung der Größenkriterien für KMU
Die Europäische Kommission hat am 13. September 2023 eine Konsultation zur inflationsbedingten Bereinigung der Größenkriterien für KMU eingeleitet. Mit dieser Initiative sollen die in der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens um 25 % angehoben werden. Dies wird als notwendig erachtet, um der Inflationsentwicklung, insbesondere in den letzten zwei Jahren, Rechnung zu tragen.
Die Schwellenwerte sind seit 2013 unverändert. Eine Anhebung der Schwellenwerte würde laut Kommission dazu führen, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht den zahlreichen EU-Vorschriften zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, die für größere Unternehmen gelten.
Eine Anhebung der Größenkriterien hätte daher nicht nur eine Verringerung des Anwendungsbereichs der Anforderungen der Rechnungslegungsrichtlinie in Bezug auf die Darstellung, Prüfung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zur Folge. Sie würde auch den Anwendungsbereich der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Rechnungslegungsrichtlinie in der durch die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) geänderten Fassung – und damit gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Richtlinie) für große Unternehmen, kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen und große Konzerne verringern. Die Verringerung der Zahl der Unternehmen, die unter die CSRD fallen, werden auf einmalige Kosteneinsparungen in Höhe von 150 Mio. EUR und wiederkehrende jährliche Kosten in Höhe von 700 Mio. EUR geschätzt.
Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 6. Oktober 2023 möglich.