21. September 2023 Europabrief

GdW Europabrief 09/2023

EU-Kommission veröffentlicht BEFIT-Paket

Am 12. September 2023 hat die Europäische Kommission neue Vorschläge zur Vereinfachung der Steuervorschriften für Unternehmen veröffentlicht, darunter das Paket: „Business in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT).
Konkret zielt BEFIT darauf ab, einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen, um die Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen berechnen zu können. Das Paket baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung auf.
Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, aber derselben Unternehmensgruppe angehören, würden dann ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln berechnen. Des Weiteren würden die Steuerbemessungsgrundlagen aller Gruppenmitglieder zu einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst. Jedes Mitglied hätte einen Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage, der auf dem Durchschnitt der steuerpflichtigen Ergebnisse der letzten drei Steuerjahre beruht.
Die Steuersätze sollen jedoch weiterhin auf nationaler Ebene gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegt werden. Die neuen Regelungen gelten für Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. EUR, die in der EU tätig sind, und deren Muttergesellschaft direkt oder indirekt 75% der Eigentumsrechte oder Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält. Die Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften sollen dadurch um bis zu 65 % gesenkt werden. Was kleinere Unternehmensgruppen betrifft, sind diese neuen Regeln optional.
Außerdem soll es eine zentrale Anlaufstelle geben, über die die Verfahren abgewickelt werden. Die Steuerinformationen der Unternehmensgruppe würden über die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaates bearbeitet werden.
Die BEFIT-Richtlinie soll ab 1. Juli 2028 in Kraft treten.
Darüber hinaus sollen die Verrechnungspreise in der EU harmonisiert werden. Dabei handelt es sich um die Regeln für die Festsetzung von Preisen für Waren oder Dienstleistungen zwischen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe.
Die OECD hat Regeln aufgestellt, nach denen grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen auf der Grundlage des Fremdvergleichsgrundsatzes wie Transaktionen zwischen Dritten zu berechnen sind.
Mit der Richtlinie sollen Streitigkeiten über Verrechnungspreise verringert und das Risiko der Doppelbesteuerung gesenkt werden. Die Richtlinie soll bis zum 1. Januar 2026 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611