GdW Europabrief 07/2020
- GdW Europabrief 07/2020
- Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020
- Revision der Bauprodukteverordnung
- Annahme der Taxonomie-Verordnung durch das Europäische Parlament
- EU-Klimagesetz
- EU-Kommission: Konsultation zu nachhaltiger Finanzierung
- Bericht der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)
EU-Kommission: Konsultation zu nachhaltiger Finanzierung
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 8. Juni 2020 mehrere Konsultationen zu Entwürfen zu delegierten Rechtsakten zu nachhaltiger Finanzierung. Vor der Verabschiedung der Rechtsakte holt die Kommission Meinungen und Anregungen zu den geplanten Vorhaben ein. Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt verabschiedet hat, können das EU-Parlament und der Rat innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben. Erfolgen keine Einwände tritt der delegierte Rechtsakt in Kraft.
Konsultiert wird unter anderem die delegierte Verordnung zur Einbeziehung sozialer und ökologischer Aspekte in die Kundenberatung von alternativen Investmentfonds.
Im Rahmen des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ sollen Finanzinstitute dazu verpflichtet werden, Kunden deutlich über die sozialen und ökologischen Risiken sowie Chancen der Anlagen aufzuklären. Das Ziel besteht darin, dass eine Reduzierung der Kapitalströme von Tätigkeiten mit nachteiligen sozialen und ökologischen Folgen erfolgt. Damit soll eine Lenkung der Finanzmittel in eine Richtung erfolgen, die der Gesellschaft langfristig einen Nutzen bringt.
Die Verordnung stellt die Grundlage für einen EU-Rahmen dar, der Nachhaltigkeitserwägungen in den Mittelpunkt des Finanzsystems stellt, damit die Wirtschaft mit den Zielen des Green Deals im Einklang steht. Es sei notwendig, die Finanz- und Kapitalströme auf grüne Investitionen zu lenken um „stranded assets“ zu vermeiden. Die Überarbeitung der delegierten Verordnung (EU) 231/2013 ergänzt die Richtlinie 2011/61/EU unter anderem bzgl. Due-Dilligence-Erfordernissen. Die Änderung basiert auf einem Abschlussbericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass weitere Klarstellungen in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren in die Verordnung 231/2013 erforderlich sind.
Eine Stellungnahme kann bis zum 6. Juli 2020 abgegeben werden.