GdW Europabrief 07/2020
- GdW Europabrief 07/2020
- Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020
- Revision der Bauprodukteverordnung
- Annahme der Taxonomie-Verordnung durch das Europäische Parlament
- EU-Klimagesetz
- EU-Kommission: Konsultation zu nachhaltiger Finanzierung
- Bericht der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)
Revision der Bauprodukteverordnung
Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2020 einen Fahrplan zur Revision der Bauprodukte-Verordnung eröffnet. Die Bauprodukteverordnung (BauPVO) gilt seit Mitte 2013 und hat das Ziel, den freien Verkehr von Bauprodukten in der EU zu gewährleisten. Dies geschieht durch die Festlegung von harmonisierten Bedingungen für ihre Vermarktung. Die Überprüfung der BauPVO wurde bereits im Rahmen des Green Deal erwähnt und die Überarbeitung der BauPVO wurde auch im Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft im März 2020 aufgenommen.
Die Initiative der Kommission zur Überprüfung der Verordnung zielt auf Probleme ab, die im Zusammenhang mit der BauPVO entstanden sind. Eine Analyse hat gezeigt, dass die Einhaltung der Vorschriften eine erhebliche Kostenbelastung für KMU ist. Im Rahmen der Bewertung sollen Punkte wie die Notwendigkeit der Vorschrift, Widersprüche der Vorschrift und Überschneidungen mit anderen EU-Rechtsvorschriften angesprochen werden. Ziel ist, diese zu beheben und die Grenzen zu den nationalen Anforderungen zu klären. Dazu werden im Rahmen des Fahrplans unterschiedliche Optionen dargestellt. Ferner ist die Überprüfung auch vor dem Hintergrund der langjährigen Auseinandersetzung der EU-Kommission mit der Bundesregierung zu sehen. Die EU-Kommission kritisiert seit Längerem die überbordende nationale Normenaktivität in Deutschland, die effektiv einen europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte verhindert, wenn Produkte zusätzlich zu den EU-Normen auch die deutschen Normen erfüllen müssen, die nicht deckungsgleich sind.
In der BauPVO müssen Umweltaspekte und die Sicherheit von Bauprodukten behandelt werden. Weitere zu behandelnde Aspekte sind: der Geltungsbereich und die Ziele der Verordnung, der Zugang der Hersteller zu harmonisierten technischen Spezifikationen, die Klarheit der Rechts- und Qualitätskriterien für harmonisierte technische Spezifikationen, die Rolle der zentralen Akteure und ihrer Leistungen sowie die Einrichtung einer Produktdatenbank.
Folgende Gruppen sind von der Verordnung potenziell betroffen: Hersteller von Bauprodukten, Bauunternehmer, Anbieter von baunahen Dienstleistungen (z. B. Architektur- und Ingenieurbüros), Behörden auf allen Ebenen (EU, national und subnational), Normungsorganisationen, technische Bewertungs-, Prüf- und Verifizierungsstellen sowie Verbraucher, Arbeitnehmer und Bürger.
Eine Beteiligung an dem Fahrplan ist bis zum 19. August 2020 möglich.