GdW Europabrief 06/2023
- GdW Europabrief 06/2023
- Aktionsplan zur Beschleunigung der Einführung von Wärmepumpen
- Konsultation zur Anwendung des Verursacherprinzips
- Beschäftigungsausschuss des EP legt seinen Standpunkt zu Asbest fest
- Konsultation zur Überarbeitung der De-minimis-Regeln
- Bekanntgabe der Finalisten für den NEB-Preis
- Europawahl 2024
Konsultation zur Überarbeitung der De-minimis-Regeln
Die Europäische Kommission hat am 19. April 2023 eine Konsultation zur Überarbeitung der De-minimis-Regeln für staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gestartet.
Nach den derzeitigen Regeln, die am 31. Dezember 2023 auslaufen, können Mitgliedstaaten Ausgleichszahlungen für geringe Beträge bis zu 500.000 EUR gewähren, ohne diese der Kommission vorher mitzuteilen.
Die Kommission möchte diesen Schwellenwert anheben, um der Inflation für den Zeitraum 2012-2030 Rechnung zu tragen. Der Höchstbetrag der De-minimis-Beihilfen soll daher auf 650.000 EUR festgesetzt werden.
Darüber hinaus möchte die Kommission, dass die Mitgliedstaaten ein zentrales Register für De-minimis-Beihilfen zur Verfügung stellen. Dieses Register sollte vollständige Informationen über alle De-minimis-Beihilfen enthalten, die von den Behörden eines Mitgliedstaats an Unternehmen gewährt werden, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen.
Durch die Einführung eines obligatorischen öffentlichen Registers sollen die Transparenzanforderungen verbessert werden, was wiederum den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern könnte.
Die Konsultation läuft bis zum 1. Juni 2023.