22. Mai 2023 Europabrief

GdW Europabrief 06/2023

Konsultation zur Anwendung des Verursacherprinzips

Die Europäische Kommission hat am 12. Mai 2023 eine zweite öffentliche Konsultation zur Anwendung des Verursacherprinzips in der EU eingeleitet. Ziel ist es, die Anwendung des Verursacherprinzips in allen Politikbereichen zu überprüfen.
Der Europäische Rechnungshof hatte in seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2021 darauf hingewiesen, dass allzu oft der europäische Steuerzahler und nicht der Verursacher für die Kosten der Umweltverschmutzung aufkommen muss. Die Kommission beabsichtigt daher, die Anwendung des Verursacherprinzips durch die EU-Mitgliedstaaten zu evaluieren. Dies gilt auch für politische Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken.
Die Konsultation umfasst Aspekte wie:

  • die Verwendung marktwirtschaftlicher Instrumente durch die EU und die Mitgliedstaaten;
  • die indirekte Bezahlung der Verursacher durch umweltschädliche wirkende Subventionen;
  • die Art und Weise, wie Umwelthaftung gehandhabt wird;
  • die Auswirkungen auf die Kosten für Betreiber und Verbraucher.

Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sollen der Kommission dazu verhelfen, im Jahr 2024 eine Empfehlung zur besseren Umsetzung des Verursacherprinzips auszuarbeiten.
Die Konsultation läuft bis zum 4. August 2023.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611