GdW Europabrief 06/2023
- GdW Europabrief 06/2023
- Aktionsplan zur Beschleunigung der Einführung von Wärmepumpen
- Konsultation zur Anwendung des Verursacherprinzips
- Beschäftigungsausschuss des EP legt seinen Standpunkt zu Asbest fest
- Konsultation zur Überarbeitung der De-minimis-Regeln
- Bekanntgabe der Finalisten für den NEB-Preis
- Europawahl 2024
Beschäftigungsausschuss des EP legt seinen Standpunkt zu Asbest fest
Am 26. April 2023 hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments den Berichtsentwurf von Véronique Trillet-Lenoir (Renew Europe, Frankreich) zur Überarbeitung der Richtlinie über die Asbestexposition am Arbeitsplatz mit 40 Stimmen, ohne Gegenstimmen und 7 Enthaltungen angenommen.
Der Bericht sieht eine Senkung des Grenzwerts auf 0,001 Fasern/cm3 für einen durchschnittlichen 8-Stunden-Arbeitstag vor. Dies erfolgt nach einer vierjährigen Übergangszeit, in der der von der Kommission im September 2022 vorgeschlagene Grenzwert von 0,01 Fasern/cm3 angewendet werden kann.
Nach dieser Übergangszeit soll eine fortschrittlichere Methode zum Nachweis von Asbestfasern, nämlich die Elektronenmikroskopie, eingeführt werden. Die derzeitige Methode des Phasenkontrastmikroskops kann jedoch noch für einen Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie verwendet werden.
Der Bericht enthält außerdem eine Reihe von Maßnahmen, die von einer obligatorischen Asbestdiagnose vor der Durchführung von Arbeiten zur besseren Bewertung der Risiken über Dekontaminationsverfahren zur Vermeidung einer Sekundärexposition bis hin zu Maßnahmen reichen, um die Exposition von Arbeitnehmern auf Baustellen so weit wie möglich zu vermeiden.
Sobald der Bericht noch in diesem Monat dem Plenum des EP vorgelegt wird, können die Trilogverhandlungen zwischen Rat, EP und Kommission beginnen.