15. Juni 2020 Europabrief

GdW Europabrief 06/2020

Konsultation Wettbewerbsrecht

Die Europäische Kommission hat am 2. Juni 2020 eine erste Folgenabschätzung und eine öffentliche Konsultation über die Notwendigkeit „eines möglichen neuen Wettbewerbsinstruments, mit dem strukturelle Wettbewerbsprobleme frühzeitig und wirksam angegangen werden könnten“, gestartet. Die Europäische Kommission möchte die Wettbewerbsvorschriften den aktuellen Veränderungen anpassen. Dazu sei es notwendig, dass die Vorschriften flexibel gestaltet werden, um gegen unterschiedliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen auf den Märken vorgehen zu können. Ein mögliches neues Wettbewerbsinstrument, mit dem gegen strukturelle Wettbewerbsprobleme frühzeitig und wirksam angegangen wird, soll faire und wettbewerbsfähige Märkte in allen Branchen gewährleisten, aber nicht über potenzielle Verstöße urteilen oder Bußgelder verhängen. Das Instrument sei notwendig, um „ein Kippen der Märkte zu verhindern“. Mit dem „Kippen“ wird der Fall bezeichnet, indem ein einzelnes Unternehmen hohe Marktanteile erzielt und damit für andere Unternehmen ein wettbewerbsfeindliches Umfeld herstellt.
Die Kommission ist der Ansicht, dass zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit und der Funktionsfähigkeit der Märkte in allen Branchen ein umfassender Ansatz erforderlich ist.
Der Ansatz soll sich auf drei Säulen stützen:

  1. Die fortgesetzte konsequente Durchsetzung der geltenden Wettbewerbsvorschriften unter Anwendung von Artikel 101 und 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
  2. Eine mögliche ex-ante Regelung speziell für digitale Plattformen.
  3. Ein mögliches neues Wettbewerbsinstrument zur Lösung struktureller Wettbewerbsprobleme auf den Märkten.

Bis zum 30. Juni 2020 können zu der Folgenabschätzung Stellungnahmen abgegeben werde und bis zum 8. September 2020 besteht die Möglichkeit an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen.
Ein Gesetzgebungsvorschlag ist für das vierte Quartal 2020 geplant.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611