GdW Europabrief 06/2020
EU-Reaktion auf die Coronapandemie
Die COVID-19-Pandemie hat seit März 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben zum Erliegen gebracht. Alle europäischen Mitgliedstaaten haben mit nationalen Mitteln wie Ausgangssperren und Grenzschließungen die Verbreitung des Virus eingedämmt und versuchen nun vorsichtig mit den angekündigten Grenzöffnungen zum 15. Juni 2020 zurück in eine neue „Normalität“ zu finden mit Gesichtsmasken, Abstands- und Hygieneregeln.
In den vergangenen Monaten sind Kritik an der Europäischen Union und die Sorge um die mangelnde Solidarität in der EU häufig geäußert worden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die EU keine Kompetenz in der Gesundheitspolitik hat. Diese liegt bei den EU-Mitgliedstaaten. Daher hat die EU-Kommission hier vor allem wichtige Koordinierungs-aufgaben und hat in den vergangenen Monaten zahlreiche (unverbindliche) Aktionen und Maßnahmen zur Koordinierung sowie teilweise auch gesetzlich verbindliche Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten und finanzielle Hilfspakete verabschiedet. Diese Tabelle stellt die verschiedenen Maßnahmen dar, die die Europäische Union beschlossen hat oder die derzeit diskutiert werden, um die COVID-19-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und die EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Folgen zu unterstützen.
Im ersten Teil der folgenden Tabelle werden die aktuellen Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dargestellt. Insgesamt hat die EU in sehr kurzer Zeit über 578 Mrd. Euro mobilisiert, um die Mitgliedstaaten in der aktuellen Hochphase der Pandemie bei ihren gesundheits-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Plänen zu unterstützen. Hierzu gehören neben den Lockerungen der Beihilferegelungen insbesondere auch finanzielle Mittel zur Einführung oder Unterstützung der Kurzarbeitsmaßnahmen.
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden die EU noch lange belasten, stellen aber auch politisch eine besondere Herausforderung dar, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche haushaltspolitische Voraussetzungen haben, um die Krise zu meistern. Eine Vielzahl von Unternehmen wird in die Insolvenz gehen (Schätzung für Deutschland: ca. 50.000 Unternehmen) und die regionalen Unterschiede in der EU werden sich massiv verstärken. Die Maßnahmen, die dieses Szenario abmildern sollen, werden unter Ausblick auf künftige Maßnahmen dargestellt. Insgesamt sind mehr als 1200 Mrd. Euro als kurzfristige Maßnahme bis zum Jahr 2024 eingeplant, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Pandemie zu bekämpfen und die europäische Wirtschaft wiederaufzubauen.
Zugleich hat die Europäische Union durch einen befristeten beihilferechtlichen Rahmen eine erhöhte Flexibilität geschaffen, die den Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum gibt, um notleidende Unternehmen zu unterstützen (wie z. B. die Lufthansa in Deutschland). Beihilfen können teilweise direkt als Zuschüsse, Steuervorteile oder als subventionierte Garantien für Bankdarlehen und Schutzmaßnahmen beantragt werden.
Sowohl die KfW-Hilfskredite als auch das aktuelle Konjunkturmaßnahmenpaket der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 nutzen die Flexibilität des befristeten Rahmens voll aus.
Übersicht der bisherigen und künftigen finanziellen COVID-19-Maßnahmen der Europäischen Union
Bisher beschlossene Maßnahmen | Summe |
Finanzpaket mit Blick auf Gesundheit Entwicklungshilfe und Katastrophenschutz | 232 Mil. Euro |
Investitionsinitiative Corona | 37 Mrd. Euro |
Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds | 800 Mil. Euro |
Aufstockung der Mittel für Rückholflüge und Vorrat an medizinischer Ausrüstung | 75 Mil. Euro |
Bereitstellung und Unterstützung bei der Anschaffung von medizinischer Schutzausrüstung | 2,7 Mrd. Euro |
Sicherheitsnetz für Mitgliedstaaten für die Unterstützung der Unternehmen und Arbeitnehmer | 540 Mrd. Euro |
Beschlossene Finanzhilfen insgesamt | 578,107 Mrd. Euro |
Ausblick auf künftige Maßnahmen |
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Next Generation EU (unterteilt in drei Säulen) | 750 Mrd. Euro davon entfallen auf die einzelnen Investitionen: |
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Aufbau- und Resilienzfazilität | 560 Mrd. Euro (bis 2024) |
Aufstockung der Kohäsionsprogramme | 55 Mrd. Euro (bis 2022) |
Aufstockung des Fonds für die Klimaneutralität (u. a. Renovierungswelle) | 40 Mrd. Euro |
Aufstockung des Fonds für die ländliche Entwicklung. | 15 Mrd. Euro |
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Solvenzhilfeinstrument zur Mobilisierung von Ressourcen für private Unternehmen | 31 Mrd. Euro (bis 2024) |
Für das bestehende InvestEU zur Förderung von Investitionen | 15,3 Mrd. Euro |
Eine neue in InvestEU eingebettete Fazilität für strategische Investitionen | 15 Mrd. Euro |
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Ein neues Gesundheitsprogramm „EU4Health“ | 9,4 Mrd. Euro |
Stärkung von Horizon Europe | 94,4 Mrd. Euro |
Unterstützung der EU-Partner | 16,5 Mrd. Euro |
Aufstockung des Katastrophenschutzverfahrens rescEU | 2 Mrd. Euro |
Deutsch-französische EU-Wiederaufbauinitiative | 500 Mrd. Euro |
Geplante Finanzhilfen insgesamt | 1200 Mrd. Euro |