13. Mai 2026 Europabrief

GdW Europabrief 05/2026

ESRS und freiwillige Berichtsstandards

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zum finalen Entwurf der Überarbeitung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie zu den freiwillig anwendbaren Berichterstattungsstandards für kleine Unternehmen gestartet.

Als Teil des „Omnibus I“-Pakets und der Überarbeitung der „CSRD“-Richtlinie zielen die Standards darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. So ist eine Reduzierung der vorgeschriebenen Datenpunkte um über 60 % und der Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 % vorgesehen.  Die angekündigten Änderungen sollen zudem die Berichtskosten pro Unternehmen um mehr als 30 % senken. Der ESRS-Entwurf stützt sich zum größten Teil auf die technischen Empfehlungen der EFRAG und schlägt gezielte Anpassungen vor, um den Berichtsaufwand zu verringern.

Der Entwurf des freiwilligen Berichtstandards führt eine „Wertschöpfungsketten-Obergrenze” ein. Diese begrenzt die Informationen, die große Unternehmen von ihren Geschäftspartnern mit weniger als 1.000 Mitarbeitern anfordern können.  Der Entwurf basiert auf den freiwilligen KMU-Standards (VSME) der EFRAG.

Der Aufruf zu Stellungnahmen läuft bis zum 3. Juni 2026.

In einem nächsten Schritt wird die Kommission dann die beiden delegierten Rechtsakte erlassen und sie dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung im Rahmen des Verfahrens der stillschweigenden Zustimmung (mindestens zwei Monate) übermitteln, bevor sie in Kraft treten.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611